HZA-IZ, Hauptzollamt

Itzehoe, Hamburg, Hamburg-Fuhlsbüttel - 31.600 Zigaretten wurden durch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 19.01.2024 am Flughafen in Hamburg sichergestellt und dadurch ein Steuerschaden in Höhe von 5.581,90 EUR verhindert.

31.01.2024 - 08:32:54

HZA-IZ: Hauptzollamt Itzehoe verhindert gewerbsmäßigen Zigarettenschmuggel - 31.600 Zigaretten bei einer Reisenden am Flughafen Hamburg festgestellt

Die Reisende, die die Zigaretten einführte, sprach nach Aufnahme ihres Gepäcks in der Ankunftshalle einen Zollbeamten an, um zu erfragen wo sie weiteres, verlorenes Gepäck angeben könne.

Interessanterweise nahm die Reisende zwar ihr Gepäck auf und begab sich in Richtung des Lost&Found Schalters, dort wurde sie allerdings nicht vorstellig, sondern drehte um und ließ sich am Band 7 nieder. Nun wartete sie insgesamt eine halbe Stunde bis sie den Moment abpasste, in dem sich vermeintlich keine Zollbeamten im Grünen Kanal befanden. Diese Chance wollte die Reisende nutzen und die Ankunftshalle verlassen.

"Beim Verlassen der Ankunftshalle im grünen Kanal wurde die Reisende durch zwei Zöllner angesprochen. Ihnen gegenüber erklärte sie auf Nachfrage, dass sie keine anmeldepflichtigen Waren mit sich führe.", so der Sprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, Maurice Douce. "Im Zollkontrollraum wurden anschließend 158 Stangen zu insgesamt 31.600 Stück Zigaretten verschiedenster Marken festgestellt.", so Douce weiter.

Die Reisende hatte keine persönlichen Gegenstände in ihrem Gepäck. Deswegen wurde angenommen, dass die Reise nur zum Zigarettenschmuggel zur gewerbsmäßigen Einfuhr von unversteuerten Zigaretten stattgefunden hat.

Gegen die Reisende wurde ein Steuerstrafverfahren wegen der versuchten Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO eingeleitet. Nachdem die Reisende belehrt und ihre Personalien erfasst wurden, wurde sie aus der Maßnahme entlassen.

Die weiteren Ermittlungen werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe durchgeführt.

Zusatzinformation: Steuerhinterziehungsdelikte gem. § 370 Abs. 1 AO können mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1040
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
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