Itzehoe, Hamburg - Hamburg, 19.07.2024
19.07.2024 - 12:19:40HZA-IZ: 310.000,- Euro Geldstrafe und Bußgeld - Zoll greift bei Mindestlohnunterschreitung durch / Zoll und Amtsgericht erlassen Bußgeldbescheide und Strafbefehl nach Mindestlohnunterschreitung
Rund 265.000,- Euro Geldbuße und fast 45.000,- Euro Geldstrafe muss der Geschäftsführer eines Fahrzeughändlers zahlen. Zollbedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen Mindestlohnunterschreitungen in Höhe von fast 110.000,- Euro und Beitragsvorenthaltungen über 25.000,- Euro fest.
"Vorangegangen waren anonyme Hinweise, die bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe und dem Hauptzollamt Itzehoe von beschäftigten Arbeitnehmern eingegangen sind, in denen sie erklärten, nur 6,- Euro pro Stunde für ihre Arbeit bei einem Fahrzeughändler zu erhalten.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe. Selbst nachdem sich die Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber über die unfaire Bezahlung beschwerten, lenkte dieser nicht ein und hielt an seiner unrechtmäßigen Entlohnung fest.
In den anschließend durchgeführten Ermittlungen, stellten die damit beauftragten Zollbediensteten fest, dass die Arbeitnehmenden tatsächlich nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ausgezahlt bekommen haben. Und auch die Beiträge zur Sozialversicherung zahlte der Arbeitgeber nicht vollständig.
Douce weiter: "Solche Taten zeugen von der offensichtlich geringen Wertschätzung des Arbeitgebers für die Leistungen, die die eigenen Beschäftigten Tag für Tag für das Unternehmen erbringen. Zusätzlich schädigen sie die Funktionsfähigkeit unserer Sozialsysteme und schaden dadurch der ganzen Gesellschaft."
Das Hauptzollamt Itzehoe hat gegen das Unternehmen und gegen den Geschäftsführer Bußgeldbescheide in Höhe von rund 130.000,- Euro und 135.000,- Euro erwirkt. Das Amtsgericht Itzehoe erließ gegen den Geschäftsführer einen Strafbefehl über fast 45.000,-Euro. Die Ermittlungsverfahren sind rechtskräftig abgeschlossen.
Zusatzinformation:
Wer seinen Arbeitnehmern nicht mindestens den gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn zahlt, kann gem. § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000,- Euro geahndet werden. Der aktuell geltende allgemeine Mindestlohn in Deutschland beträgt 12,41 Euro.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1040
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
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