HZA-MD: Bundesweite Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
14.12.2024 - 08:00:01HZA-MD: Bundesweite Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Magdeburg - Der Zoll ging am 6. Dezember 2024 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen verdachtsunabhängiger Prüfungen verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Das Hauptzollamt Magdeburg war mit 104 Beschäftigten in Magdeburg, dem Landkreis Börde sowie dem Salzlandkreis an dem Einsatz beteiligt. Es wurden insgesamt 103 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt und zwölf Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Kontrollen fanden insbesondere in der Imbissgastronomie statt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
"Es wurden jeweils sechs Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren u.a. wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Außerdem sind in 41 anderen Fällen weitere Prüfungen der FKS erforderlich, weil sich hier im Rahmen der Befragung Hinweise auf weitere Verstöße ergaben." teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
"Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen", so Schultz weiter.
An die durchgeführten Maßnahmen vor Ort schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. So werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
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