HZA-LÖ: Zoll prüft den Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops
26.04.2024 - 07:00:00HZA-LÖ: Zoll prüft den Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops. Lörrach.Freiburg.Offenburg - Am 18. April prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach von den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus zeitgleich verschiedene Getränkeeinzelhändler, Kioske und Tankstellenshops auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, auf die illegale Beschäftigung ausländischer Angestellter und auf einen möglichen Sozialleistungsbetrug von in diesen Unternehmen Beschäftigten. Dazu befragten rund 60 Zollbeamtinnen und Zollbeamte 96 bei zehn Unternehmen im Raum Lörrach, sechs im Raum Freiburg und bei zwanzig Betrieben in der Ortenau angestellte Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Im Zuge dessen ist im Bereich Lörrach in einigen Unternehmen zu prüfen, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die diesen zustehenden Pausen korrekt gewährt und die Stundenaufzeichnungen richtig geführt wurden. Im Raum Freiburg müssen siebzehn Vorgänge noch eingehender geprüft werden: So bestand in zwei Fällen der Verdacht, dass bislang weniger als der gesetzliche Mindestlohn ausbezahlt wurde, sieben Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden und ein Angestellter Sozialleistungen bezieht, dies aber gegenüber der Leistungsbehörde bislang verschwiegen hat. Daneben wurde ein ausländischer Beschäftigter angetroffen, welcher keine Arbeitsbewilligung vorweisen konnte und sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhält. Wegen des illegalen Aufenthalts wurde gegen den Mann an Ort und Stelle ein Strafverfahren eingeleitet, parallel dazu wegen der unerlaubten Arbeitsaufnahme ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch in Freiburg müssen in sechs Fällen die Pausenregelungen und Stundenaufzeichnungen überprüft werden. In der Ortenau ergaben sich für die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt zehn Unregelmäßigkeiten: In drei Fällen dürfte der Mindestlohn unterschritten sein, der seit 1. Januar 2024 12,41 Euro je Arbeitsstunde beträgt. Dreimal konnten die Anmeldung bei der Sozialversicherung nicht nachgewiesen werden und bei vier Personen steht ebenfalls ein ungerechtfertigter Leistungsbezug im Raum. Die Prüfung fand in Baden-Württemberg zeitgleich im Bezirk des Hauptzollamts Singen statt, daneben auch bei sieben weiteren Hauptzollämtern in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
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