HZA-HST: Hauptzollamt Stralsund überprüft Shisha-Bars
17.11.2023 - 10:24:46HZA-HST: Hauptzollamt Stralsund überprüft Shisha-Bars. Stralsund - Bei Kontrollen von Shisha-Bars am 15. und 16. November 2023 im Landkreis Vorpommern-Rügen hat das Hauptzollamt Stralsund die illegale Herstellung von Wasserpfeifentabak aufgedeckt und den Verkauf von unversteuerten Tabakwaren sowie Verstöße gegen den Verpackungszwang festgestellt. In den Abendstunden des 15.11.2023 stellten die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Hinterraum einer Shisha-Bar mehr als 10 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. In diesem Fall wurde durch das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak, beispielsweise durch das Hinzufügen von Glycerin, ohne Erlaubnis eine Herstellungshandlung vorgenommen. Für das neu hergestellte Produkt entsteht die Tabaksteuer sofort - und das auch, wenn bei der Herstellung versteuerte Waren verwendet wurden. Der unversteuerte Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt und ein Steuerstrafverfahren gegen den Betreiber eingeleitet. Derartige Herstellungshandlungen wurden auch am 16.11.2023 in zwei weiteren Shisha-Bars, jedoch in deutlich geringerem Umfang festgestellt. Die Zöllnerinnen und Zöllner entdeckten bei ihren Kontrollen außerdem unversteuerte Liquids und unversteuerten Wasserpfeifentabak. Zudem wurde in drei der kontrollierten Shisha-Bars der Handel mit versteuertem Wasserpfeifentabak in unzulässigen Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm sowie der portionsweise Verkauf von versteuertem Wasserpfeifentabak aus Kleinverkaufspackungen festgestellt. Für Wasserpfeifentabak sind nur Packungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig. Diese Kleinverkaufspackungen sind in originaler Form an die Endkundinnen / Endkunden abzugeben. Das bedeutet, dass die Kleinverkaufspackungen verschlossen zu halten sind und die daran angebrachten Steuerzeichen unbeschädigt sein müssen. Es ist nicht erlaubt, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Inhalt mehrere Wasserpfeifen verschiedener Endkundinnen / Endkunden zu befüllen. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Tabakwaren in andere Behälter oder Gefäße umzufüllen. Bei den Kontrollen am 15. und 16. November 2023 wurden insgesamt über 15 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak und 1360 Milliliter unversteuerte Liquids sichergestellt. Es wurden 5 Steuerstrafverfahren und 3 Bußgeldverfahren eingeleitet. Der verhinderte Steuerschaden liegt bei insgesamt mehr als 800 Euro.
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Fanny Tumanow-Lammers
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