HZA-HB: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Hauptzollamt Bremen stellt im Rahmen einer bundesweiten Prüfung im Clanmilieu Verstöße fest
28.11.2023 - 09:00:12HZA-HB: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Hauptzollamt Bremen stellt im Rahmen einer bundesweiten Prüfung im Clanmilieu Verstöße fest. Bremen - Der Zoll ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Das Hauptzollamt Bremen beteiligte sich mit rund 50 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Steueraufsicht an den Prüfungen in Bremen, Stade, Buxtehude und den Landkreisen Rotenburg / Wümme und Osterholz. In den niedersächsischen Prüforten wurde der Zoll von der Polizei unterstützt, in Rotenburg / Wümme und Osterholz zudem vom Finanzamt sowie dem Gewerbe- und Ordnungsamt. Bei insgesamt 77 überprüften Arbeitnehmern ergaben sich in sechzehn Fällen Sachverhalte, die im Nachgang durch den Zoll weiter überprüft werden. In sechs Fällen davon ergaben sich Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden, in zwei weiteren Fällen Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des Mindestlohnes. Bei zwei weiteren Arbeitnehmern ergaben sich Hinweise, dass zu Unrecht Sozialleitungen bezogen werden, obwohl bereits eine Arbeitsaufnahme wieder erfolgt ist. In fünf Fällen schließlich wurden Nicht-EU-Staatsangehörige bei der Arbeit angetroffen, obwohl sie nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. den erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen. Dieser Sachverhalte wurden den zuständigen Ausländerbehörden übermittelt. In einem Fall wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet. In Stade wurden zudem acht illegale Glücksspielautomaten von der Polizei beschlagnahmt. In Bremen wurde in mehreren Shishabars insgesamt mehr als 65 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich dabei auf rund 4.000 Euro. Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel. Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
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