HZA-F, Haftstrafen

HZA-F: Haftstrafen für Verantwortliche eines Schwarzarbeiter-Netzwerks - Erfolgreiche Ermittlungen von Zoll, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung

20.12.2024 - 09:00:07

HZA-F: Haftstrafen für Verantwortliche eines Schwarzarbeiter-Netzwerks - Erfolgreiche Ermittlungen von Zoll, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Frankfurt am Main - Frankfurt am Main- Das Landgericht Frankfurt am Main verkündete am 02. August 2024 das Urteil gegen vier Mitglieder einer Tätergruppierung, die durch bandenmäßiges Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung sowie Betrug zum Nachteil der Sozialkasse im Baugewerbe einen Gesamtschaden von ca. 23 Millionen Euro verursachte.

Dem Urteil waren umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main und der Steuerfahndung Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorangegangen.

Im März 2022 erfolgten bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen, bei denen drei Haftbefehle, 54 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt ca. 13,7 Millionen Euro vollstreckt wurden. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel erstreckte sich auf über tausend Papier- sowie 140 elektronische Asservate. Neben dem hier angeklagten Kern der Gruppierung richteten sich die Ermittlungen gegen 17 weitere Beschuldigte, die maßgebliche Funktionen innerhalb der Bande und des Firmengeflechts einnahmen.

Die Ermittlungen konnten belegen, dass die Täter in einem Zeitraum von sieben Jahren mit ihrem Bauunternehmen bundesweit Umsätze in Höhe von mehr als 76 Millionen Euro erwirtschafteten und hierfür in beträchtlichem Umfang Schwarzarbeiter ohne ordnungsgemäße Meldung zur Sozialversicherung eingesetzt und diese mit Schwarzlöhnen bezahlt haben. Die Täter nutzten dazu ein komplexes Netzwerk sowohl von externen als auch eigens betriebenen Scheinfirmen, deren vorgebliche Rechnungen als Subunternehmerleistungen verbucht wurden. Die hierfür überwiesenen Gelder wurden im Anschluss in bar abgehoben und zur Zahlung der Schwarzlöhne verwendet.

Die Ermittlungsergebnisse wurden nun durch das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteilsspruch bestätigt. Die beiden Haupttäter erhielten Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten. Die zwei Mitangeklagten, eine Beihilfetäterin und ein Beihilfetäter, erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten. Daneben wurde die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von über einer Million Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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