HZA-DO, Hinweis

HZA-DO: Hinweis führt zu Festnahme / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

25.10.2023 - 13:25:38

HZA-DO: Hinweis führt zu Festnahme / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung. Gladbeck - Am 24. Oktober 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Baustelle in Gladbeck. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses lässt dort mehrere Mietwohnungen kernsanieren.

In einer der Wohnungen wurde ein Mann arbeitend angetroffen. Er gab an, türkischer Staatsbürger zu sein, konnte sich aber mit keinerlei Dokument ausweisen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen türkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte er nicht nicht. Eine bei der Polizei durchgeführte Fast-ID verlief negativ.

Die Zöllner leiteten daher ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen ihn vorläufig fest.

Über den weiteren Verbleib des Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Eigentümer des Mehrfamilienhauses erwartet als Auftraggeber nun ein Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von einem Ausländer ohne Aufenthaltstitel bzw. ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zusatzinformation:

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie "schwarz", haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld.

Auch selbstständig tätige Drittausländer benötigen einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit berechtigt.

Sie haben als privater Bauherr übrigens auch die gesetzliche Verpflichtung, mithelfende Verwandte, Bekannte, Freunde etc. zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Weitere Einzelheiten sowie ein Merkblatt für Bauherren finden Sie im Internetangebot der Berufsgenossenschaft.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
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Andrea Münch
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