HZA-DO, Festnahme

HZA-DO: Festnahme nach Fluchtversuch / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

02.09.2024 - 08:14:21

HZA-DO: Festnahme nach Fluchtversuch / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf. Bochum - Am 28. August 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein italienisches Restaurant in Bochum-Wattenscheid.

Bereits beim Eintreffen der Beamten verließen zwei Personen nach der Aufforderung eines Angestellten fluchtartig den Küchenbereich durch die Hintertür. Die Zöllner eilten den beiden Männern hinterher und konnten einen 22-jährigen indischen Staatsbürger in einem nahegelegenen Supermarkt stellen.

Der junge Mann hielt sich nach Ablauf seines zwecks Studienplatzsuche ausgestellten Visums seit dem 14.06.2023 illegal in der Bundesrepublik Deutschland auf und konnte sich aktuell mit keinerlei Ausweisdokumenten legitimieren. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Einen nationalen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihm eine Erwerbstätigkeit erlaubt, konnte er nicht vorweisen. Die Zollbeamten nahmen ihn daher wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein.

Der zweite Mann blieb flüchtig.

Der festgenommene Mann wurde an der Dienststelle mittels Dolmetscher zum Sachverhalt vernommen und räumte ein, dass er nach Ablauf des Visums untergetaucht sei und angefangen habe zu arbeiten. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5957db

@ presseportal.de