HZA-DO: Dortmunder Zoll stellt über 21.000 Einweg-E-Zigaretten und über 2.200 Dosen Snus sicher / Steuerschaden liegt bei über 71.000 Euro
26.02.2024 - 13:20:42HZA-DO: Dortmunder Zoll stellt über 21.000 Einweg-E-Zigaretten und über 2.200 Dosen Snus sicher / Steuerschaden liegt bei über 71.000 Euro. Castrop-Rauxel - Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund haben am 15. Februar einen Großhändler in Castrop-Rauxel überprüft.
Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten in einer Garage insgesamt 21.049 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von 357,302 Litern E-Liquid und 2.230 Dosen Snus (Oraltabak). Der Steuerschaden liegt bei 71.460,40 Euro. Es wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter.
Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.
Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak.
Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach §11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.
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