Hamburg, Itzehoe - Hamburg, 20. Dezember 2024
20.12.2024 - 11:00:18HZA-IZ: Zoll erwischt zwei Bürgergeldempfängerinnen beim Goldschmuggel am Flughafen Hamburg / Gold im Wert von rund 17.000 Euro und 13.000 Euro bei zwei Frauen durch Zoll entdeckt
Goldschmuck im Wert von rund 17.000 Euro und 13.000 Euro stellte der Zoll am 10. und 17. Dezember bei zwei im Bürgergeldbezug stehenden Frauen bei der Einreise am Flughafen Hamburg fest.
Bei der Zollkontrolle der aus der Türkei eingereisten Frau am 10. Dezember stellten die Zollbediensteten zuerst zwei in einer Plastiktüte eingewickelte Goldarmbänder in der Handtasche fest. "Obwohl die Zöllnerinnen und Zöllner im Handgepäckskoffer diverse Rechnungen für Gold- und Diamantringe und weiteren Goldschmuck, die auf den Namen der Reisenden ausgestellt waren, feststellten, behauptete sie wahrheitswidrig, dass sie keinen Schmuck dabei habe.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
Die Zollbediensteten brachten durch mehrmaliges Nachfragen und der anschließend durchgeführten körperlichen Durchsuchung der Reisenden weitere Schmuckstücke zum Vorschein. Sie entdeckten so insgesamt sieben Schmuckstücke im Wert von rund 17.000 Euro.
Douce führt fort: "Die Reisende erklärte im Laufe der Kontrolle, dass sie arbeitssuchend ist und ihren Lebensunterhalt mit dem Bezug von Bürgergeld bestreitet. Die entstandenen Einfuhrabgaben über 3.700 Euro konnte sie noch vor Ort entrichten."
In der Zollkontrolle der am 17. Dezember aus dem Iran eingereisten Frau stellten die Zöllnerinnen und Zöllner eine Goldhalskette, zwei Goldohrringe und zehn Goldarmreife in der Handtasche und am Arm der Reisenden im Wert von 13.000 Euro fest. Die Reisende erklärte den Zollbediensteten, dass sie den Schmuck bereits vor fünf Jahren von ihrem Sohn im Iran geschenkt bekommen habe.
"Auch wenn Schmuck auf einer vergangenen Reise erworben und verschenkt wurde, sind die Reisenden nicht von der Anmeldepflicht entbunden. Für den Schmuck müssen die entstandenen Einfuhrabgaben entrichtet werden, weil er bis zur Entrichtung der Abgaben als sog. "Nichtunionsware" gilt.", erklärt Douce.
Auch diese Reisende gab an, dass sie derzeit im Bürgergeldbezug steht, da sie arbeitssuchend sei. Die entstandenen Einfuhrabgaben in Höhe von 2.900 Euro entrichtete sie noch vor Ort.
"In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen der versuchten Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung eingeleitet. Der Zoll wird die Feststellungen aus den Zollkontrollen als Mitteilung an die zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Diese prüfen im Anschluss, ob die Reisenden trotz der derart hohen Goldschmuckmengen hilfebedürftig sind und Anspruch auf Bürgergeld haben.", resümiert Douce.
Zusatzinformationen:
Wer sich wegen eines Steuerhinterziehungsdeliktes gem. § 370 Abs. 1 AO strafbar macht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
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