HZA-IZ, Zoll

Hamburg, Itzehoe - Hamburg, 16.01.2025

21.01.2025 - 11:00:34

HZA-IZ: Zoll stellt 35 Kilogramm Wasserpfeifentabak bei Reisenden am Flughafen Hamburg sicher Zoll deckt Steuerhinterziehung über 2.000 Euro durch Schmuggel von 35 Kilogramm Wasserpfeifentabak auf

Insgesamt 2.000 Euro Einfuhrabgaben sicherten Zollbedienstete durch die Sicherstellung von 35 Kilogramm Wasserpfeifentabak bei einem Reisenden am 08. Januar 2025 am Flughafen Hamburg. Der 35-jährige schmuggelte den Tabak, der auch in den Koffern seiner Söhne versteckt war, aus dem Libanon nach Deutschland.

Die Zöllnerinnen und Zöllner baten den Mann bei der Einreise im "Grünen Kanal", dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, in den Kontrollraum um eine Zollkontrolle durchzuführen. Zwischen seinen Kleidungsstücken und denen seiner zwei Söhne, stellten sie in allen drei Koffern insgesamt 30 Kilogramm Wasserpfeifentabak und in seinem Rucksack weitere 5 Kilogramm fest.

"Bemerkenswert war, dass der Reisende zu Beginn der Kontrolle auf die Nachfrage der Zollbediensteten antwortete, dass er keinen Tabak dabei habe und nun schnell zum Zug gehen müsse, da er schon seinen eigentlichen Zug verpasst habe.", so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Als die Zöllnerinnen und Zöllner in der Kontrolle die ersten Päckchen mit Wasserpfeifentabak feststellten und den Reisenden konfrontierten, räumte er ein, dass er doch "viel" Tabak dabei hätte.

Douce führt fort: "Die 35 Kilogramm Tabak wurden durch den Zoll sichergestellt, da der Reisende die Einfuhrabgaben in Höhe von fast 2.000 Euro nicht bezahlen konnte. Zu der Frage wie er seinen Lebensunterhalt bestreite, gab er an, dass er im Bezug von Bürgergeld stehe." Der Zoll übersendet dem zuständigen Leistungsträger eine Kontrollmitteilung für die aus der Kontrolle erlangten Informationen. Dort wird anschließend geprüft, ob der Reisende hilfebedürftig ist und Anspruch auf Bürgergeld hat.

Der Reisende muss sich nun mit einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren wegen der versuchten Steuerhinterziehung auseinandersetzen.

Zusatzinformation:

Jeder aus einem Drittland kommende Reisende hat Einfuhrfreimengen gemäß § 2 der Einreise-Freimengen-Verordnung. Für Rauchtabak liegt diese bei 250 Gramm.

Wer mehr als diese Freimenge mitbringt und sie nicht beim Zoll als anmeldepflichtige Ware anmeldet, begeht eine versuchte Steuerhinterziehung gem. § 370 Abgabenordnung. Diese kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Maurice Douce
Telefon: 04821/902 - 1044
E-Mail: Presse.HZA-Itzehoe@zoll.bund.de
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