Hamburg - Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit.
15.03.2024 - 07:30:09HZA-HH: Weltverbrauchertag am 15. März 2024 // Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Hamburg.
So wurden Anfang letzten Monats im Rahmen einer Postsendungsabfertigung zehn Motorsteuergeräte nicht in den freien Verkehr überführt, da in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur festgestellt wurde, dass die Erzeugnisse nicht konform sind. Das heißt, dass diverse notwendige Angaben, wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung oder die Herstellerangabe fehlten. Eine Inbetriebnahme ist somit nicht erlaubt. Ferner fehlten die deutschsprachige Gebrauchsanleitungen, sodass auch wichtige Informationen zur sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung vorenthalten wurden. "Dem Einführer blieben auf Geheiß der Marktüberwachungsbehörde als Möglichkeiten nur die Vernichtung oder die Wiederausfuhr", erläutert Bachmann. "Letztendlich hat er sich letzte Woche für die Wiederausfuhr bzw. Rücksendung entschieden. Ob er aber seine Kosten zurückerstattet bekommt, bleibt - wie in vielen anderen solcher Fälle - unklar."
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