Hamburg - Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
10.06.2024 - 13:30:01HZA-HH: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit // Hotellerie und Gastronomie im Fokus des Hamburger Zolls. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
"Beim Hauptzollamt Hamburg waren am Sonnabend 56 Beschäftigte der FKS im Einsatz", resümiert Pressesprecher Oliver Bachmann. "Es wurden 74 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 16 verschiedenen Objekten quer durch das gesamte Stadtgebiet befragt. Leider gab es doch insgesamt 45 Verstöße gegen die Meldepflichten. 14 weitere Personen wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen, was in sechs Fällen zur zusätzlichen erkennungsdienstlichen Behandlung geführt hat. Darüber hinaus gab es drei Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch und fünf Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz."
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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