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Hamburg - Am Samstag gegen 20:00 Uhr machte sich ein 42-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Sofia.

05.08.2024 - 09:56:04

B(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Springmesser führt zur Strafanzeige. Seinen Rucksack legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Springmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf äußerte er, dass er nicht gewusst hätte, dass sich das Messer in seinem Rucksack befindet. Im Anschluss konnte er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden.

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