Hamburg - Am Montag gegen 8:30 Uhr machte sich ein 66-jähriger schweizerischer Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Zürich.
20.08.2024 - 11:30:33B(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Fallmesser führt zur Strafanzeige, 200 Euro Sicherheitsleistung. Seinen Rucksack legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Fallmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro zahlen. Zum Tatvorwurf äußerte er, dass er den Rucksack von einer Freundin ausgeliehen hätte und ihm nicht bewusst gewesen sei, dass sich darin das Messer befindet. Im Anschluss konnte er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden.
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