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Hamburg - Am Freitag gegen 07:00 Uhr machte sich eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Ibiza.

28.06.2024 - 11:39:02

B(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotene Gegenstände führen zu Strafanzeigen. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Durch die Beamten wurde ein Schlagring aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Reisende äußerte, dass ihr im Rahmen von Feierlichkeiten der Schlagring in die Handtasche gepackt worden sein soll. Sie sei nicht die Eigentümerin. Der Schlagring wurde sichergestellt. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Wenig später gegen 08:30 Uhr kam ein 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Luftsicherheitskontrolle. Er war auf dem Weg nach München. Seinen Rucksack legte er in die Gepäckwanne. Auch hier: Alarmauslösung durch das Kontrollpersonal. Dieses rief die Beamten der Bundespolizei. Im Rucksack wurde ein Elektroimpulsgerät (auch Taser genannt) aufgefunden. Dies ist ebenfalls ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Reisende äußerte spontan, dass er sich den Rucksack von einem Freund geliehen habe. Diese Ausrede half nichts. Sicherstellung des Tasers, Strafanzeige gegen den Reisenden. Anschließend wurde die Weiterreise gestattet.

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