Große Koalition reformiert Wirtschaftsstrafrecht
08.03.2020 - 14:20:29CDU/CSU und SPD einigten sich auf letzte Änderungen zum neuen Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
Mit dem geplanten Gesetz möchte die Bundesregierung für mehr Fairness im Wettbewerb sorgen. Dies sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegenüber dem "Handelsblattes" für dessen Montagsausgabe. Die Koalition sorge dafür, ehrliche Unternehmer vor Benachteiligungen zu schützen. Kriminalität aus Unternehmen heraus schade dem Wettbewerb und damit der Wirtschaft selbst.
Die SPD-Politikerin drückte ihre Freude aus, dass sich die Regierung auf ein Sanktionsrecht für Unternehmen einigte. Das federführende Justizministerium schickt den Gesetzentwurf nun schnell an die Bundesländer und Verbände. Danach plant die Behörde das rasche Fortsetzen der Beratungen, um das Gesetz bald im Bundeskabinett zu verabschieden. Unternehmen, die durch sich durch Straftaten einen Vorteil verschaffen, erwarten drastische Sanktionen. Zu den Tatbeständen zählen Betrug, Korruption sowie die Verletzung von Umweltvorschriften. Die Betriebe hätten mit Bußgeldern in Höhe eines Zehntels ihres Industrieumsatzes zu rechnen. Großen Konzernen drohe damit schnell eine Strafe in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages. Auch interne Ermittlungen in den Unternehmen regelt das geplante Gesetz. Christine Lambrecht erklärte gegenüber der Zeitungsredaktion, die wichtige Rolle der Staatsanwaltschaft. Bei jedem Verdacht eine Straftat aus dem Unternehmen heraus müsse die Behörde ermitteln. Die SPD-Politikerin stellte die spürbaren Strafen für Konzerne heraus, weil sich die Sanktionen am Umsatz orientieren. Lambrecht glaubt, dass diese Regel die Konzerne vom Begehen von Straftaten abhält. Am Gesetzesnamen stören sich noch einige Politiker aus der Koalition. Sanktionen dürfen nicht im Vordergrund des neuen Gesetzes stehen, meinte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jan-Marco Luczak. Der Abgeordnete des Bundestages sieht in den neuen Vorschriften eher den Anreiz für ein rechtstreues Verhalten von Unternehmen. Im "Handelsblatt" forderte er, dies im Titel des Gesetzes zu berücksichtigen. Auch in der Begründung des Gesetzes soll sich mehr das Fördern einer rechtskonformen Unternehmenspolitik niederschlagen.
Die SPD-Politikerin drückte ihre Freude aus, dass sich die Regierung auf ein Sanktionsrecht für Unternehmen einigte. Das federführende Justizministerium schickt den Gesetzentwurf nun schnell an die Bundesländer und Verbände. Danach plant die Behörde das rasche Fortsetzen der Beratungen, um das Gesetz bald im Bundeskabinett zu verabschieden. Unternehmen, die durch sich durch Straftaten einen Vorteil verschaffen, erwarten drastische Sanktionen. Zu den Tatbeständen zählen Betrug, Korruption sowie die Verletzung von Umweltvorschriften. Die Betriebe hätten mit Bußgeldern in Höhe eines Zehntels ihres Industrieumsatzes zu rechnen. Großen Konzernen drohe damit schnell eine Strafe in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrages. Auch interne Ermittlungen in den Unternehmen regelt das geplante Gesetz. Christine Lambrecht erklärte gegenüber der Zeitungsredaktion, die wichtige Rolle der Staatsanwaltschaft. Bei jedem Verdacht eine Straftat aus dem Unternehmen heraus müsse die Behörde ermitteln. Die SPD-Politikerin stellte die spürbaren Strafen für Konzerne heraus, weil sich die Sanktionen am Umsatz orientieren. Lambrecht glaubt, dass diese Regel die Konzerne vom Begehen von Straftaten abhält. Am Gesetzesnamen stören sich noch einige Politiker aus der Koalition. Sanktionen dürfen nicht im Vordergrund des neuen Gesetzes stehen, meinte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jan-Marco Luczak. Der Abgeordnete des Bundestages sieht in den neuen Vorschriften eher den Anreiz für ein rechtstreues Verhalten von Unternehmen. Im "Handelsblatt" forderte er, dies im Titel des Gesetzes zu berücksichtigen. Auch in der Begründung des Gesetzes soll sich mehr das Fördern einer rechtskonformen Unternehmenspolitik niederschlagen.
Redaktion ad-hoc-news.de, berufstouri