POL-GI, Cold

Gießen - +++ Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen +++

10.02.2025 - 07:30:01

Cold Case-Einheit des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der Staatsanwaltschaft Gießen rollen Altfall Klingelhöfer wieder auf - Fahndungsaufruf in der TV-Sendung Aktenzeichen XY am 12.02.2025

"Cold Case"-Einheit des PP Mittelhessen und StA Giessen rollen Altfall "Klingelhöfer" wieder auf - Fahndungsaufruf in der TV-Sendung "Aktenzeichen XY" am 12.02.2025

Pohlheim:

Die Beamten der "Cold Case"-Einheit des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Gießen wenden sich am Mittwoch, den 12.02.2025, in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY" nunmehr 13 Jahre nach der Tat erneut an die Bevölkerung und bitten um Hinweise im Mordfall "Klingelhöfer". Der ehemalige Bauunternehmer Gerhard Klingelhöfer wurde am Freitag, den 09.09.2011, in seinem in der Goethestraße gelegenen Haus im Pohlheimer Ortsteil Watzenborn-Steinberg durch massive Gewalteinwirkung getötet. Die Strafverfolgungsbehörden gehen aufgrund der Spurenlage am Tatort davon aus, dass an der Tat mindestens 3 Täter beteiligt waren. Nach den bisherigen Erkenntnissen drangen die Unbekannten am späten Abend in das Tatobjekt ein. Anschließend überwältigten sie den 80-Jährigen und zwangen ihn, einen im Keller befindlichen Tresor zu öffnen, was jedoch misslang, woraufhin Gerhard Klingelhöfer umgebracht wurde. Die Täter konnten bis heute trotz äußerst umfangreicher strafprozessualer Maßnahmen (370 Vernehmungen, DNA - Reihenuntersuchungen mit etwa 500 Teilnehmern, Öffentlichkeitsfahndungen, etc.) nicht ermittelt werden. Die "Cold Case"-Einheit befasst sich gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft nunmehr seit mehreren Monaten wieder intensiv mit dem Fall. Dabei wurde von einem unbefangenen, nicht in die Ausgangsermittlungen involvierten Team bestehend aus 5 Beamten der Kriminaldirektion Gießen zunächst der Altaktenbestand digitalisiert, und gemeinsam mit dem zuständigen Staatsanwalt gesichtet und neu bewertet. Insbesondere die am Tatort gesicherten DNA-Spuren wurden nochmals nach dem neusten Stand der Technik untersucht und die Ergebnisse mit internationalen Datenbanken abgeglichen. Auch fanden bereits eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen statt. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Gießen fragen nun:

- Wer hat möglichen Tätern im Jahr 2011 oder früher einen Hinweis auf das spätere Opfer gegeben oder etwas Vergleichbares in seinem Umfeld mitbekommen? - Wer hat vor oder nach der Tat von dem Tötungsdelikt erfahren, kennt unter Umständen die Täter und hat sich aus Angst vor Strafverfolgung bislang nicht gemeldet? - Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Sportschuhen der Marke "Nike Shox Conundrum" sowie des Herstellers "Adidas Snova Glide" geben? Zur Erklärung: Am Tatort konnten 3 unterschiedliche Schuhspuren gesichert werden; zwei davon von Schuhen der Marke Adidas, jedoch jeweils von unterschiedlicher Größe (42 2/3 und 44 2/3). Die dritte Spur stammt von einem "Nike"-Schuh in der Größe 45 ½. Daher möchten wir insbesondere wissen, ob Zeugen in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang der Tat eine Personengruppe aufgefallen ist, in der zwei Personen identisch aussehende Sportschuhe der Marke "Adidas Snova Glide" getragen haben.

Für Angaben, die zur Ermittlung und Ergreifung des beziehungsweise der Täter führen, wurde insgesamt eine Belohnung in Höhe von 8.000.- Euro (privat: 5.000.- Euro; StA: 3.000.- Euro) ausgesetzt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Wichtige Anmerkung: Eine etwaige Anstiftung zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl im Jahr 2011 oder eine Strafvereitelung sind mittlerweile verjährt. Mögliche Mitwisser müssen daher keine Strafverfolgung mehr fürchten, weshalb sie dringend gebeten werden, sich bei der Polizei zu melden!

Für Hinweise, die in begründeten Fällen auch vertraulich behandelt werden können, hat die Polizei Gießen eine Erreichbarkeit unter der Telefonnummer 0641/7006-4444 oder im Internet unter HINWEISE-COLDCASE@polizei.hessen.de eingerichtet.

Weitere Presseauskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft Gießen, Herr Oberstaatsanwalt Hauburger (Tel.: 0641-934-3230; e-mail: thomas.hauburger@sta-giessen.justiz.hessen.de), vor.

Info-Kasten: Warum ist die Bearbeitung von "Cold Cases" für die Gießener Staatsanwaltschaft und die Polizei so wichtig? 1. Genugtuung für die Angehörigen der Tatopfer: Die Aufklärung eines "Cold Case" kann eine Möglichkeit für die Hinterbliebenen darstellen, endlich mit dem Geschehenen abzuschließen.

2. Rechtsfrieden: Schwerste Kapitalverbrechen müssen gesühnt werden, um die Geltungskraft der Normen wiederherzustellen. Täter sollen sich nie sicher fühlen dürfen. Sie sollen wissen, dass sie auch noch viele Jahre nach der Tat zur Verantwortung gezogen werden können. Mord verjährt nie!

3. Prävention: Die Festnahme und rechtskräftige Überführung eines Täters vermeidet weitere potentielle Opfer!

Info-Kasten: Cold Case Einheit, Polizeipräsidium Mittelhessen

Hinweis an die Redaktionen: Die angehängten Fotos sind von der Staatsanwaltschaft freigegeben worden und dürfen nach Bedarf verwendet werden.

Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen

Pierre Gath, Polizeihauptkommissar und Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen

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