BPOL-FL, Bundespolizei

Flensburg - Der Deutsche wohnte mittlerweile in Dänemark und kam jetzt am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle zur Einreise.

29.11.2024 - 11:21:13

BFL - Bundespolizei verhaftet gewalttätigen Dieb nach Einreise aus Dänemark. Ein noch bestehender Haftbefehl stoppte seine Weiterfahrt abrupt.

Gestern Morgen gegen 10.00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen in einer punktuell eingerichteten Kontrollstelle am ehem. Grenzübergang Kupfermühle u.a. einen dänischen PKW. Der Beifahrer konnte sich nur mit einer Bankkarte legitimieren. Bei der Überprüfung seiner mündlichen Angaben stellte sich heraus, dass der 41-jährige Mann von einer Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl gesucht wurde. Er war bereits 2022 von einem Gericht zu einer Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch verurteilt worden und hatte sich seinerzeit nicht dem Haftantritt gestellt. Jetzt wurde der mittlerweile in Dänemark wohnende verhaftet und in die JVA eingeliefert, in der er ein Jahr zu verbringen hat.

Gegen 13.30 Uhr kontrollierte eine Zivilstreife der Bundespolizei einen PKW mit Braunschweiger Kennzeichen auf der BAB 7, ehem. Rastplatz Handewitter Forst. Der Fahrer konnte weder Führer- noch Fahrzeugschein vorlegen. Die Bundespolizisten konnten dann ermitteln, dass das Kennzeichen am PKW gestohlen war und schon bei einem Tankbetrug benutzt wurde. Ebenfalls ist der 20-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis bzw. eines Aufenthaltsrechts in Deutschland. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und der gesamte Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.

Den Mann erwarten jetzt Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, Pflichtversicherungsgesetz, Diebstahl, Kennzeichenmissbrauch sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Am späten Abend gegen 23.00 Uhr entdeckten Bundespolizisten dann noch im PKW eines aus Dänemark einreisenden Litauers ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät (siehe Bild). Dieses lag griffbereit in der Fahrertür und wurde durch die Beamten sichergestellt. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gefertigt.

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