Dresden - In der vergangenen Woche führte der Zoll durchgängige Kontrollmaßnahmen auf dem Parkplatz "Am Heidenholz" (Höhe Bad Gottleuba) an der Autobahn 17 durch.
15.04.2024 - 11:38:04HZA-DD: Honig, Bargeld, Hanfstecklinge- Zoll beendet mehrtägige Kontrollen auf der Autobahn 17. Für die Maßnahme wurde der Verkehr über den Rastplatz umgeleitet. In die großangelegte Kontrollaktion waren 75 Zöllner*innen aus den Bezirken der Hauptzollämter Dresden und Erfurt sowie die Bundespolizei und die Landespolizei eingebunden.
Der Zoll kontrollierte dabei in der Zeit vom 9.-12. April 2024 fast 600 Fahrzeuge und 900 Personen. Gleich zu Beginn der Maßnahme am 9. April 2024 wählten Zöllner einen ukrainischen Kleintransporter zur Kontrolle aus, der neun Kunststofffässer geladen hatte. Diese waren gefüllt mit insgesamt 375 Kilogramm Bienenhonig. Außerdem standen im Laderaum des Fahrzeugs zwei Kartons mit winzigen Transportbehältnissen, in denen sich fast 380 Bienenköniginnen befanden. In zwei selbstgebauten Holzboxen wurde jeweils ein ganzes Bienenvolk transportiert. Honig und Bienen konnten vor Ort an das zuständige Veterinäramt übergeben werden.
Am 10. April 2024 wurde gegen einen 29-jährigen serbischen Staatsangehörigen ein Strafverfahren eröffnet, da er in seinem Koffer insgesamt 380 Hanfstecklinge transportierte und somit unter anderem gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstieß. Die Stecklinge wurden sichergestellt.
In der Nacht zum 12. April 2024 wählten Zöllner*innen zwei PKW aus, die augenscheinlich gemeinsam Richtung Tschechien unterwegs und jeweils mit rumänischen Staatsangehörigen besetzt waren. Nach eigenen Angaben kamen diese aus Großbritannien. Bei der Kontrolle der beiden Fahrzeuge fanden die Zöllner*innen insgesamt fast 55.000 Britische Pfund, die sich zum Teil im Reisegepäck, aber auch versteckt im Kofferraum eines der PKW befanden. Eine weibliche Fahrzeuginsassin transportierte über 9.000 Britische Pfund davon unter ihren Röcken. Die Reisenden bekannten sich zwar zu den Beträgen, konnten jedoch keine Angaben zu Herkunft und Erwerb des Geldes machen. Um dies zu klären wird nun ein Clearingverfahren durchgeführt. Da zwei Personen zudem mehrere neuwertige Geräte wie Handys, Uhren und Ohrhörer aus Großbritannien mit sich führten, für die keine Einfuhrabgaben entrichtet worden sind, leiteten die Zöllner Steuerstrafverfahren ein.
Ebenfalls am 12. April 2024 wurde ein mit sechs Personen besetzter rumänischer Kleintransporter kontrolliert. Dabei wurde das Gepäck der Reisenden mit Hilfe einer vor Ort befindlichen mobilen Röntgenanlage des Zolls durchleuchtet. In einem der Koffer waren deutlich die Strukturen von Zigarettenschachteln erkennbar. Die anschließende Kontrolle ergab, dass sich in dem Koffer genau 14.000 Zigaretten verschiedener Sorten befanden.
Im Rahmen der Schwerpunktkontrollen wurden insgesamt 15 Strafverfahren eingeleitet und 23 Steuerbescheide erstellt. Darüber hinaus übergab der Zoll 25 Sachverhalte an andere Behörden. Flankierend unterstützt wurde die Kontrollmaßnahme durch das Technische Hilfswerk.
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