Dortmund - Am 19.01.2025 passierte ein aus der Türkei einreisender Mann den grünen Ausgang am Flughafen Dortmund.
20.01.2025 - 08:49:39HZA-DO: Schmuggelversuch gescheitert /Zoll stellt zwei Katzen mit mutmaßlich gefälschten Papieren sicher
"Über seine Reisetasche, die er über den Arm gehängt hatte, hatte er seine Jacke gelegt", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Den aufmerksamen Zöllnern am Dortmunder Flughafen entging nicht, dass der Reisende offenbar den Inhalt seiner Tasche verbergen wollte", so Münch weiter.
Die Beamten baten den 33-jährigen Mann zur Kontrolle. In seiner durchsichtigen Tasche befanden sich zwei Katzen, augenscheinlich der Rasse Britisch Kurzhaar. Der Reisende gab an, dass er die Tiere im Auftrag seiner Mutter und Schwester befördere. Für beide Katzen wurden türkische Heimtierausweise und Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchungen vorgelegt.
Bei der anschließenden Überprüfung der vorgelegten Dokumente stellten die Zöllner fest, dass die aufgebrachten Stempel teilweise gedruckt waren. Außerdem wiesen die Heimtierausweise dieselbe laufende Ausweisnummer auf.
Während der weiteren Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner noch zwei weitere türkische und einen russischen Heimtierausweis. Der Reisende. gab an, dass diese Dokumente ebenfalls zu den mitgeführten Katzen gehörten. Er wisse aber nicht, was sie zu bedeuten hätten, da er die Katzen lediglich nach Deutschland befördern sollte.
Im Rahmen der Kontrolle zur Identitätsfeststellung der Tiere stellte sich heraus, dass die in den Dokumenten eingetragene Kennzeichnung mit der Kennnummer des Transponders nur bei einer Katze übereinstimmte. Die Nummer des Mikrochips der zweiten Katze konnte auf keinem Papier festgestellt werden.
Aufgrund der Unstimmigkeiten ergab sich somit der Verdacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Heimtierverordnung nicht erfüllt waren.
Die Katzen wurden nach Rücksprache mit dem Veterinäramt sichergestellt und durch die Tierrettung der Feuerwehr Dortmund ins Tierheim verbracht. Dort sind sie nun in Quarantäne.
Zusatzinformation
Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) beziehungsweise von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.
Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.
Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heißt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient. Für Einreisen aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" im Bereich "Reisen". (Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten)
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
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