Polizeimeldungen, Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek

Die Regierung will härtere Strafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder

21.10.2020 - 15:37:10

Die Bundesregierung sieht ein Gesetz vor, mit welchem sexuelle Gewalt gegen Kinder härter bestraft wird.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gebilligt. Der Entwurf sieht unter anderem die Erweiterungen und Verschärfungen im Strafgesetzbuch (StGB) vor.

Neu soll der Begriff "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs bezeichnen und damit das Unrecht der Taten klar beschrieben werden. Bisher hat der Grundtatbestand der sexuellen Gewalt als Vergehen gegolten und ist mit Freiheitsstrafen von 5 bis zu 10 Jahren geahndet worden. Zukünftig soll die Straftat als Verbrechen angesehen und mit 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Besitzverschaffung und der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie ist, gegenüber aktuell 3 bis 5 Jahren, neu ein Zeitraum von 1 bis zu 10 Jahren vorgesehen. Die Freiheitsstrafe von Besitz und Besitzverschaffung ist, statt wie bisher einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, mit einer Strafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren vorgesehen. Das banden- und gewerbsmäßige Verbreiten soll zukünftig gegenüber aktuell 6 Monate bis zehn Jahre mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren geahndet werden können.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf die Aufnahme einer klaren Regelung zu dem Straftatbestand im Strafgesetzbuch bezüglich Sexpuppen mit einem kindlichen Erscheinungsbild vor. Zudem ist die Frist der Verjährung bei dem Strafbestand von der Herstellung pornografischer Inhalte mit Kindern, welche ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, erst mit der Vollendung des dreißigsten Altersjahres des Opfers vorgesehen.

Die SPD-Politikerin sagte, es müsse immer wieder erlebt werden, dass Kindern durch erschütternde sexualisierte Gewalttaten ein unermessliches Leid zugefügt werde. Das Gesetzespaket sei beschlossen worden, um die die Kinder besser zu schützen und die Taten mit aller Kraft bekämpfen zu können. Dazu zählen eine effektivere Strafverfolgung, die Verbesserung bei der Prävention, auch bei den Anforderungen der Qualifikationen in der Justiz, sowie deutlich schärfere Strafen. Weil die Täter nichts mehr befürchten würden als entdeckt zu werden, müsse der Verfolgungsdruck massiv erhöht werden, führte Christine Lambrecht weiter aus und hat angekündigt, konkrete Anforderungen der Qualifikation bezüglich der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit festzulegen, damit diese den Aufgaben gerecht werden können.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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