Der Präsident des Verfassungsschutzes rechtfertigt sich gegen Kritik der Opposition wegen der Handhabung des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Vereinigung Combat 18.
24.01.2020 - 17:06:06Verfassungsschutz wegen des Verbots von Combat 18 in der Kritik
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich wegen der Verbotsverfahrens gegen die neonazistische Kampforganisation Combat 18 mit der Kritik konfrontiert, dass der Verfassungsschutz viel zu spät gegen die Organisation vorgegangen ist. Haldenwang betont demgegenüber in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass der Zeitpunkt des Verbots gerechtfertigt ist. Als die Ermittlungsergebnisse belastbar waren und klar war, welche Bedeutung die Gruppe in der Neonazi-Szene hat, haben wir gehandelt. Ein voreiliges Verbot, hätte nur dazu geführt, dass die Mitglieder untergetaucht wären oder nicht zu belangen gewesen wären.
Seit der Gründung von Combat 18, haben wir den Verein unter intensiver Beobachtung gehabt. Allerdings sei erst vor kurzem Material aufgetaucht, das die Gefährlichkeit dieser Organisation und deren Gewaltbereitschaft belege, so Haldenwang. Zuvor sei kein unmittelbarer Handlungszwang vorhanden gewesen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die rechtsextreme Gruppierung am Donnerstag verboten. Das Material, das jetzt aufgetaucht ist, legt den Verdacht nahe, dass ein Führungsmitglied von Combat 18 in Verbindung mit Stephan E. stand, der als mutmaßlicher Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in Untersuchungshaft einsitzt. Die Frankfurter Allgemein Zeitung verweist auf ein Foto aus dem Internet, dass die beiden bei einem Treffen im Jahr 2002 zeigt. Nach dem Mord an Walter Lübcke war eine Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzämtern der Länder und des Bundes zu den Umtrieben von Combat 18 zustande gekommen. Jedoch mussten die Erkenntnisse erst verifiziert werden. Rechtsexperten innerhalb des Verfassungsschutzes hätten zur Vorsicht geraten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, so der Verfassungsschutzpräsident.
Die jetzigen Erkenntnisse haben den Verdacht erhärtet und zu einer Revision der Einschätzung des Gefährdungspotentials geführt, das von der Gruppe für die öffentliche Sicherheit ausging. Combat 18 nicht durch die Anzahl ihrer Mitglieder derart gefährlich, sondern durch die Radikalität und Gewaltbereitschaft. Die Gruppe bekenne sich offen zur nationalsozialistischen Ideologie und zu Adolf Hitler. Außerdem habe die Gruppe eine zentrale Rolle in der rechten Szene eingenommen. Von der Produktion rechter Musikgruppen, bis zur Rolle als Veranstalter von Konzerten, habe Combat 18 die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts vor allem unter Jugendlichen als Ziel gehabt. Jetzt ist es wichtig, dass alle Organisationsstrukturen zerschlagen werden und keine Nachfolgegruppierung entstünden, so der Verfassungsschutzchef. Wir werden die Szene unter intensiver Beobachtung halten, um deutlich zu zeigen, dass der Staat keine weiteren Aktivitäten in dieser Richtung zulässt. Die Sicherheitsbehörden müssen rechtsextremen Straftätern und Gefährdern klar machen, dass es keine Toleranz gegen rechtsextreme Aktivitäten geben wird, so Haldenwang zur „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.