Cloppenburg / Vechta - Ein Verkehrsunfall ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis.
19.01.2024 - 09:53:36Menschen mit den schweren Folgen nach einem tödlichen Verkehrsunfall nicht alleine lassen. Solange es bei Sachschäden bleibt, vergeht in den meisten Fällen der erste Schock nach einiger Zeit. Doch wenn Beteiligte unter körperlichen oder psychischen Folgen des Verkehrsunfalls leiden, kann hier eine besondere Zuwendung und Betreuung nötig werden.
Insbesondere tödliche Unfälle haben großen Einfluss auf das Leben der beteiligten Personen sowie auch auf die Ersthelfenden und Angehörigen des verstorbenen Menschen. Das Leben kann sich von einem Moment auf den anderen massiv verändern. Hinzu kommen noch die bürokratischen Folgen eines Verkehrsunfalls, welche die Betroffenen zusätzlich belasten und überfordern können.
Polizeidirektor Walter Sieveke stellt fest: "Jährlich ereignen sich in unserem Zuständigkeitsbereich etwa 25 Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang. Das kann betroffene Familien und Ersthelfende dauerhaft erheblich belasten."
Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta möchte hier - insbesondere traumatisierten - Betroffenen bei der Durchsetzung der berechtigten Opferschutzinteressen noch mehr zur Seite stehen und Hilfe anbieten.
"Für die betroffenen Unfallopfer, Angehörigen, Zeugen und Ersthelfenden ist es von zentraler Bedeutung, dass sie im unmittelbaren Anschluss an das Verkehrsunfallereignis einen Ansprechpartner haben. Und hier setzt der polizeiliche Opferschutz und die Opferhilfe an", betont Walter Sieveke.
Daher bietet die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ab sofort auch im weiteren, zeitlichen Verlauf nach einem tödlichen Verkehrsunfall den betroffenen Menschen die Möglichkeit einer Opferschutzberatung an.
Unberührt hiervon bleibt in Akutsituationen die Erstbetreuung durch die erfahrenen Kriseninterventionshelfer und Notfallseelsorger der Psychosozialen Notfallversorgung. Vielmehr knüpft dann im weiteren, zeitlichen Verlauf die polizeiliche Opferhilfe an.
Schwerpunkte hierbei: Hilfe und Aufklärung zum Ablauf eines Strafverfahrens und Zivilverfahrens, sowie Unterstützung bei der Suche nach Anlaufstellen zur Traumabewältigung sowie die Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten für Verkehrsunfallopfer.
Fünf polizeiliche VerkehrsunfallopferberaterInnen stehen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta zur Verfügung. Sie stehen im engen Austausch mit Netzwerkpartnern, werden im Verlauf eines tödlichen Verkehrsunfalles mit dem Sachverhalt betraut und nehmen Kontakt zu Betroffenen auf.
In einer Erstbeschulung referierte die Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, Polizeioberkommissarin Heike Bahr, über die Erfahrungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Hier läuft das Projekt bereits mit positiver Resonanz.
Bei der Opferschutzberatung handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Auch werden im Rahmen der Beratung keine Details oder relevante Fakten zum Ermittlungsverfahren bekannt gegeben. Vielmehr geht es in erster Linie um die grundsätzliche Begleitung und Erörterung zum Ablauf eines Verfahrens sowie das Vermitteln von Opferhilfeangeboten.
Polizeidirektor Walter Sieveke wünscht sich damit eine aus polizeilicher Sicht ganzheitliche und kostenlose Hilfe anzubieten, um die betroffenen Menschen mit den schweren Folgen eines tödlichen Verkehrsunfalls nicht allein zu lassen und sie bestmöglich zu begleiten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
PHKin Uta-Masami Bley
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