Bundespolizeidirektion München: Wenn Haft und Abschiebung droht / Bundespolizei leistet Zuarbeit für Justiz und für Ausländerbehörde
16.11.2023 - 16:03:26Bundespolizeidirektion München: Wenn Haft und Abschiebung droht/ Bundespolizei leistet Zuarbeit für Justiz und für Ausländerbehörde. Lindau - Am Mittwoch (15. November) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei der Kontrolle der Insassen eines Fernreisebusses (Rom-Frankfurt am Main) einen mit Haftbefehl gesuchten Portugiesen festgenommen und in Haft gebracht. Ein pakistanischer Pendler wurde mit einem gefälschten Dokument ertappt. Der geduldete Migrant hatte bisher die deutschen Ausländerbehörden getäuscht.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei beendete am Morgen die Busreise eines portugiesischen Fahrgastes. Die Polizisten stellten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den 45-Jährigen bereits seit über vier Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte der Gesuchte noch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verbüßen. Während der Maßnahmen im Bundespolizeirevier Lindau fanden die Beamten außerdem eine kleine Menge Marihuana im Rucksack des Mannes auf, welches beschlagnahmt wurde. Der Portugiese erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Bundespolizisten lieferten den Verhafteten am Abend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Auch für einen pakistanischen Staatsangehörigen endete die Fahrt frühzeitig bei der Grenzkontrolle. Der Mann konnte sich mit seinem Reisepass und portugiesischem Aufenthaltstitel ausweisen. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten jedoch einen gefälschten pakistanischen Ausweis. Durch die Überprüfung der Fingerabdrücke fanden die Beamten außerdem heraus, dass der 26-Jährige unter anderen Personalien als geduldeter Ausländer in Deutschland registriert ist. Eigenen Angaben zufolge hatte der Migrant bereits wenige Monate nach der Asylantragstellung im Jahr 2013 begonnen, zwischen Portugal und Deutschland zu pendeln. Während er später im Süden einer Arbeit nachging, bezog er in der Bundesrepublik weiterhin Sozialleistungen. Bereits 2018 war der Asylantrag des Pakistaners abgelehnt worden und der Mann wurde damit ausreisepflichtig. Die Abschiebung des Migranten konnte jedoch mangels Reisedokumenten nicht vollzogen werden. Seinen 2020 ausgestellten Reisepass hatte der Mann den deutschen Ausländerbehörden bisher vorenthalten. Zwischenzeitlich war der Mann, der seit September im Unterallgäu mit Wohnsitz gemeldet ist, sogar nach Pakistan ausgereist. Die Bundespolizisten nahmen alle Reisedokumente des Migranten in Verwahrung und zeigten ihn wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, versuchter unerlaubter Einreise sowie Verdachtes des Sozialleistungsbetruges an. Über den weiteren Verbleib des Pakistaners wird die für ihn zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden haben.
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