Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Von der Kontrollstelle ins Gefängnis / Businsassen müssen 80, 172 beziehungsweise 313 Tage ins Gefängnis

02.08.2024 - 15:03:13

Bundespolizeidirektion München: Von der Kontrollstelle ins Gefängnis / Businsassen müssen 80, 172 beziehungsweise 313 Tage ins Gefängnis. Kiefersfelden (A93) / Bernau am Chiemsee - Von Donnerstag auf Freitag (2. August) hat die Bundespolizei drei Männer von der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden nach Bernau ins Gefängnis gebracht. Die drei Businsassen, die über die deutsch-österreichische Grenze in die Bundesrepublik eingereist waren, wurden unabhängig voneinander von deutschen Justizbehörden gesucht. Sie müssen mehrmonatige Haftstrafen verbüßen.

Am Freitagmorgen überprüften die Bundespolizisten an der A93 die Personalien eines italienischen Staatsangehörigen. Wie sich herausstellte, hatte der 53-Jährige noch Justizschulden in Höhe von 2.800 Euro. Diese Geldstrafe hatte das Amtsgericht Ludwigsburg im Jahr 2021 wegen Körperverletzung festgesetzt. Da der Italiener kein Geld hatte, musste er in der Bernauer Haftanstalt die 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 22 Fällen hatte das Amtsgericht Bonn einen Rumänen bereits im Jahr 2012 verurteilt. Laut Haftbefehl ist der Verurteilte, der noch eine Restfreiheitsstrafe von 313 Tagen zu verbüßen hat, flüchtig gewesen. Die Rosenheimer Bundespolizei sorgte Donnerstagmittag mit der sich an die Grenzkontrolle anschließende Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Bernau dafür, dass der 48-Jährige die noch ausstehende rund zehnmonatige Haft abschließend "absitzen" kann.

Am selben Tag brachten die Bundespolizisten auch einen 34-jährigen Rumänen nach Bernau ins Gefängnis. Gegen ihn lagen, wie die Beamten mithilfe des Polizeicomputers herausfinden konnten, gleich zwei Haftbefehle vor. Beide stammen von der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Demnach hätte der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen 3.000 Euro sowie 2.160 Euro zahlen müssen. Der Busreisende erklärte bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn, dass er nicht über die geforderten Beträge verfüge. Daher wurden die 2023 und 2022 vom zuständigen Amtsgericht in Gütersloh festgesetzten Freiheitsstrafen von 100 und 72 Tagen fällig.

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