Bundespolizeidirektion München: Von der Grenze vor den Richter / Bundespolizei bringt zwei Migranten in Zurückweisungshaft
21.06.2024 - 09:28:56Bundespolizeidirektion München: Von der Grenze vor den Richter/ Bundespolizei bringt zwei Migranten in Zurückweisungshaft. Füssen/Lindau - Am Mittwoch (19. Juni) hat die Bundespolizei einen albanischen und einen moldauischen Staatsangehörigen in eine Abschiebehafteinrichtung eingeliefert. Die Männer hatten in der Nacht versucht, unerlaubt nach Deutschland zu gelangen. Die Beamten stellten außerdem zwei gefälschte Dokumente sicher.
Kemptener Bundespolizisten stoppten kurz nach Mitternacht in der Kontrollstelle am Füssener Grenztunnel einen albanischen Fahrzeuglenker. Der 33-Jährige wies sich mit seinem erst im Juli 2023 ausgestellten albanischen Reisepass aus, der keinerlei Ein- und Ausreisestempel enthielt. Der Albaner behauptete, als registrierter Asylbewerber in Frankreich zu leben. Diese Behauptung konnten die Bundespolizisten allerdings widerlegen. Die Beamten ermittelten, dass der Migrant nicht über einen Aufenthaltstitel in Frankreich verfügt und seitens der französischen Behörden bereits im Mai eine Ausreiseaufforderung gegen den 33-Jährigen ergangen war. Somit hielt sich der Mann, unter Anrechnung der erlaubten visafreien Kurzaufenthaltszeit, bereits über acht Monate unerlaubt im Schengenraum auf. Die Bundespolizisten zeigten den Mann, der nicht freiwillig nach Albanien zurückkehren wollte, wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten ihn beim Amtsgericht Kempten vor. Noch am späten Abend musste der Albaner die Haft zur Sicherung der Zurückweisung ins Heimatland in der Abschiebehafteinrichtung Eichstätt antreten.
Etwa zwei Stunden später kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) die Insassen eines Fernbusses mit dem Routing Mailand-München. Ein Passagier legte dazu seinen rumänischen Ausweis vor. Bei der Überprüfung stellten die Polizisten jedoch fest, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung und bei dem Mann tatsächlich um einen Moldauer handelt. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten außerdem noch einen gefälschten moldauischen Führerschein. Der Mann gab später zu, gar keine Fahrerlaubnis zu besitzen und mit den Fälschungen vorhatte, eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Die Bundespolizisten ermittelten außerdem, dass gegen den 26-Jährigen ein bis Oktober 2024 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vorlag. Der Mann war bereits 2022 und 2023 von der Bundespolizei Berggießhübel und Selb bei der unerlaubten Einreise gefasst worden. Der Moldauer erhielt Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen sowie eine vierjährige Wiedereinreisesperre. Die Beamten führten den Mann beim Amtsgericht Lindau vor und brachten ihn am späten Abend in die Abschiebhafteinrichtung Eichstätt, von wo aus er Anfang Juli nach Moldau zurückgewiesen werden soll.
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