Bundespolizeidirektion München: Untersuchungshaft: Ukrainer unter Schleusungsverdacht / Bundespolizei stoppt mutmaßlichen Schleuser auf B2
19.04.2024 - 14:16:31Bundespolizeidirektion München: Untersuchungshaft: Ukrainer unter Schleusungsverdacht / Bundespolizei stoppt mutmaßlichen Schleuser auf B2. Kaltenbrunn (B2) / Garmisch-Partenkirchen - Am Freitag (19. April) musste ein Ukrainer in München die Untersuchungshaft antreten, nachdem ihn die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei zuvor an der B2 festgenommen hatte. Mit seinem Auto beförderte er vier syrische Migranten. Der Mann wird des Einschleusens von Ausländern beschuldigt.
Die Bundespolizisten stoppten den Pkw, der in Richtung Garmisch-Partenkirchen unterwegs war, am Donnerstag in Kaltenbrunn. Im Wagen befanden sich insgesamt fünf Personen. Der Fahrer konnte sich mit seinem ukrainischen Pass ausweisen. Er verfügte über eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Seine Begleiter konnten sich hingegen nicht ausweisen. Sie gaben an, ursprünglich aus Syrien zu stammen und 17, 18, 21 und 21 Jahre alt zu sein.
Den Beamten erklärte der Fahrzeugführer zunächst, dass er die vier Syrer an einer Tankstelle in Österreich rein zufällig getroffen hätte, verwickelte sich aber im Verlauf seiner Befragung in Widersprüche. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge handelt es sich um eine organisierte Schleusung. Dabei hatte der ukrainische Fahrer offenbar gegen Bezahlung die Etappe von Slowenien bis nach Deutschland übernommen. Laut einem der Geschleusten verlangten die Schlepper für die gesamte Tour von ihrer syrischen Heimat bis nach Deutschland pro Person 12.000 Euro.
Der minderjährige Syrer wurde der Obhut des Jugendamtes anvertraut. Der 18- und der eine 21-Jährige suchten um Schutz in der Bundesrepublik nach. Sie wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der nachweislich in Bulgarien registrierte andere 21-Jährige ist hingegen auf richterliche Anordnung hin in Zurückschiebehaft genommen worden.
Den mutmaßlichen Schleuser, der in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist, führte die Bundespolizei beim Haftrichter in München vor. Dieser entschied, dass der 48-Jährige zunächst in Untersuchungshaft zu nehmen sei. Dementsprechend wurde der beschuldigte Ukrainer in eine Münchner Hafteinrichtung gebracht.
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