Bundespolizeidirektion München: Ohne Reisedokumente und Zugtickets / Bundespolizei greift 15 Migranten auf
24.04.2024 - 13:34:43Bundespolizeidirektion München: Ohne Reisedokumente und Zugtickets/ Bundespolizei greift 15 Migranten auf. Memmingen/Kempten - Am Montag (22. April) hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie ohne gültige Fahrscheine aus einem Zug geholt. Die strafmündigen Migranten erhielten Strafanzeigen.
Die Kemptener Bundespolizei erhielt am Montagnachmittag die Mitteilung eines Zugbegleiters, dass dieser bei der Fahrkartenkontrolle im EuroCity-Zug nach München 15 Personen ohne gültige Tickets angetroffen habe und bat die Beamten daher um Unterstützung. Die Bundespolizisten stellen bei der anschließenden Personenkontrolle im Bahnhof Memmingen fest, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen zwar über Reisepässe, jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel sowie Zugfahrscheine verfügten.
Bei der Gruppe handelte es sich um eine 28-Jährige mit ihren sechs Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren, eine 46-Jährige mit ihren fünf Kindern, 7 bis 17 Jahre alt, sowie eine 52-Jährige mit ihrer 13-jährigen Tochter. Die Beamten ermittelten, dass die Migranten am 17. April von Ungarn über Österreich und anschließend über die Schweiz nach Deutschland gereist waren. Weiterhin fanden die Polizisten heraus, dass sich die Ukrainer bereits 2022 in Deutschland aufgehalten hatten, seitdem aber mindestens einmal zurück in die Ukraine gereist waren.
Die Bundespolizisten stellten außerdem bei der Fahndungsüberprüfung der 52-Jährigen fest, dass die Frau seit vergangenen September von der Staatsanwaltschaft Würzburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Die Ukrainerin hatte ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von über 200 Euro noch nicht beglichen, was sie nun bei den Beamten nachholte und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte.
Die Bundespolizisten zeigten die Ukrainer wegen Erschleichens von Leistungen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Die 28- und 46-jährigen Frauen müssen sich zudem wegen Einschleusens von Ausländern, die 52-Jährige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt verantworten. Da die Migranten nicht mehr an der Grenze oder im grenznahen Raum angetroffen wurden, leiteten die Beamten die 15 Personen am Dienstagabend (23. April) an das zuständige Anker-Zentrum weiter.
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