Bundespolizeidirektion München: Mehrere Gewaltdelikte in Münchner Bahnbereichen
30.06.2024 - 10:47:25Bundespolizeidirektion München: Mehrere Gewaltdelikte in Münchner Bahnbereichen. München - Zwischen Donnerstag (27. Juni) und Samstag (29. Juni) wiesen die Einsatzbilanzen der Bundespolizei neben mehreren Gewalt-, Widerstands- und Eigentumsdelikten auch eine exhibitionistischen Handlung aus.
* Diebstahl / Widerstand
Ein Beamter der Bundespolizei Flughafen München beobachtete am Donnerstag (27. Juni) - auf dem Heimweg vom Dienst - in der S-Bahn (S1, stadteinwärts) den Diebstahl eines Handys. Ein 16-Jähriger aus Sierra Leona hatte es einer 26-jährigen Deutschen gegen 14:30 Uhr, als diese ins Handy tippte, auf Höhe Neufahrn bei München, aus der Hand gerissen und es anschließend in seiner Tasche verstaut. Gemeinsam mit einem Kollegen nahm der Bundespolizist den Jugendlichen vorläufig fest und übergab ihn einer Streife der Bundespolizeiinspektion am Revier im Ostbahnhof. Das Handy wurde sichergestellt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen sollte der junge Mann von der Dienststelle entlassen werden, er weigerte sich jedoch zu gehen. Als er mit Zwang aus der Wache verbracht wurde, sperrte er sich, entriss seine Arme aus dem Griff der Beamten, so dass er zu Boden gebracht und gefesselt wurde. Nachdem der 16-jährige sich beruhigt hatte, wurde er erneut auf freien Fuß belassen. Diesmal verließ er die Dienststelle.
Kurze Zeit später meldete die Landespolizei einen Diebstahl im Eingangsbereich des Ostbahnhofes. Vor Ort wurde erneut der 16-jährige Sierra Leoner angetroffen. Er hat zwei Mineralwasserflaschen in einer Bäckerei entwendet. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte er sich den Beamten gegenüber äußerst aggressiv. Beim Anlegen der Handfesseln sperrte er sich massiv und musste erneut zu Boden gebracht und auch wieder gefesselt werden. Bei der anschließenden erneuten Verbringung zum Revier der Bundespolizei leistete der 16-Jährige einen weiteren Widerstand.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde von einer Haftrichtervorführung abgesehen, ein Verbleib im Polizeigewahrsam wurde ebenfalls verneint. Somit war der 16-Jährige auf freien Fuß zu setzen. Der Jugendliche ist in der Vergangenheit bereits einschlägig wegen diverser Gewaltdelikte polizeilich in Erscheinung getreten. Der Sierra Leoner reiste erstmalig im Oktober 2023 ins Bundesgebiet ein. Aufgrund der Vorfälle werden nunmehr die beiden Diebstähle sowie die beiden Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte von der Bundespolizei zur Anzeige gebracht.
** Sicherheitsleistung nach tätlichem Angriff
Eine außer Dienst befindliche Bundespolizistin beobachtete am Freitag (28. Juni) gegen 14:30 Uhr in einer Richtung Herrsching verkehrenden S8, auf Höhe des S-Bahnhaltepunktes Leuchtenbergring, einen 32-jährigen Großbritannier der Bierdosen auf unbeteiligte Reisende warf. Während der Anfahrt einer verständigten Streife der Bundespolizei stieg der Liverpooler am Haltepunkt Leuchtenbergring aus und pöbelte am Bahnsteig weitere Reisende an.
Der Triebfahrzeugführer einer einfahrenden S-Bahn beobachtete, wie der mit 1,72 Promille Alkoholisierte vom Bahnsteig des Haltepunktes Leuchtenbergring ins Gleis stieg, konnte seinen Zug aber noch rechtzeitig ohne Einleitung einer Schnellbremsung zum Stehen bringen. Gegenüber den Beamten war der Brite anschließend aggressiv und äußerst aufgebracht. Während der Fahrt zur Dienststelle schlug er unkontrolliert um sich, weshalb die Fahrt unterbrochen und der 32-Jährige überwältigt und gefesselt wurde. Dabei spuckte er Beamten mehrmals ins Gesicht und beleidigte diese. Bei der Verbringung in die Gewahrsamszelle im Ostbahnhof schlug und trat er zudem mehrfach nach den Bundespolizisten.
Der Brite musste - nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I - wegen tätlichem Angriff, Körperverletzung und Beleidigung einen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Er konnte die Wache nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro freien Fußes verlassen. Durch die Widerstandshandlungen zog sich ein Beamter leichte Verletzungen zu, blieb jedoch dienstfähig. *** Exhibitionistische Handlung
Ein 58-jähriger Deutscher beleidigte am Freitag (28. Juni) gegen 10:20 Uhr grundlos eine am Bahnsteig am S-Bahnhaltepunkt Westkreuz wartende Reisende. Dann zog er vor der 19-jährigen Deutschen die Hose herunter und entblößte sich. Die junge Frau aus der Schwanthalerhöhe setzte unverzüglich einen Notruf ab, stand beim Eintreffen von Bundespolizisten noch sichtlich unter Schock, lehnte eine Betreuung durch ein Kriseninterventionsteam jedoch ab. Der mit 3,4 Promille alkoholisierte 58-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Aufgrund möglicher Schuldunfähigkeit lehnte die Staatsanwaltschaft München I eine Haftprüfung ab. Der Wohnsitzlose befand sich bis zum frühen Abend im Schutzgewahrsam der Bundespolizei und wurde ausgenüchtert. Der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten polizeilich Auffällige wird von der Bundespolizei wegen exhibitionistischer Handlung angezeigt.
**** Diebstahl, Körperverletzung und anderes
Gegen 15:20 Uhr entwendete am Samstag (29. Juni) eine 17-jährige Deutsch-Bosnierin in einem Einkaufsladen im Ostbahnhof diverse Hygieneartikel. Eine Ladenmitarbeiterin, die dies beobachtete, nahm die Frau mit in einen Lagerraum. Dort eskalierte die Situation. Erst beleidigte die Diebin, dann griff sie die 47-jährige Deutsche körperlich an. Ein 20-jähriger somalischer Begleiter der 17-Jährigen begab sich aufgrund lauter Schreie ebenfalls in das Lager und attackierte dort die Ladenmitarbeiterin. Dann warf der Somalier, der bereits zurückliegend mit Gewalt- und Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war, einen Schrank um, wodurch eine Bodenfliese zu Bruch ging. Die 47-Jährige wies keine offensichtlichen äußeren Verletzungen auf, benötigte keine medizinische Versorgung. Bei der Durchsuchung der 17-jährigen Ladendiebin aus Feldmoching wurde eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Gegen die Jugendliche und ihren schwabinger Begleiter, der sich seit 2013 in Deutschland aufhält, ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts des Diebstahls, der Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
***** Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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