Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Gewaltdelikte im Bahnbereich

25.08.2024 - 11:15:59

Bundespolizeidirektion München: Gewaltdelikte im Bahnbereich. München - Am Samstag (24. August) kam es unter anderem zu zwei Gewaltdelikten, weswegen die Bundespolizei strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet hat.

* Gefährliche Körperverletzung:

Ein 23-Jähriger aus Sierra Leone traf gegen 11:45 Uhr am Querbahnsteig des Münchner Hauptbahnhofs auf eine 25-jährige Ukrainerin. Auf diese machte der Mann einen verwirrten Eindruck, weshalb sie ihm beim Vorbeilaufen auswich. Daraufhin folgte ihr der 23-Jährige und drückte, für die Frau völlig unvorhersehbar, seine brennende Zigarette auf dem linken Oberarm aus. Als sich die Frau aus Olching zu dem Mann umdrehte, schlug er ihr mit der Hand ins Gesicht und entfernte sich danach schnellen Schrittes in Richtung des Nordausganges des Münchner Hauptbahnhofes. Am Ausgang Arnulfstraße stellten den in Feldmoching Gemeldeten Mitarbeiter des Kommunalen Außendienstes des KVR München und verbrachten ihn im Anschluss zur Wache der Bundespolizei am Gleis 26.

Die 25-Jährige erlitt oberflächliche Brandverletzung am linken Oberarm und klagte über Schmerzen im Gesichtsbereich . Sie wurde vom Rettungsdienst erstbehandelt und wollte sich später nach eigenem Bekunden in weitere ärztliche Behandlung begeben.

An der Meldeadresse des mit 0,48 Promille alkoholisierten Sierra Leoners ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte darauf, dass er in Feldmoching wohnt. Daraufhin entschied die Staatsanwaltschaft München I auf eine Haftvorführung wegen gefährlicher Körperverletzung des 23-Jährigen. Der erstmals im Juni 2017 ins Bundesgebiet eingereiste Sierra Leoner trat bislang in zehn Fällen polizeilich in Erscheinung; vorrangig wegen Erschleichen von Leistungen, aber auch wegen sexueller Belästigung sowie Straftaten nach dem Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz. Ein von ihm gestellter Asylantrag wurde im Februar 2018 abgelehnt. Im Februar des selben Jahres wurde ein Abschiebeverbot erlassen. Er ist daher aktuell Inhaber einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, befristet bis 14.04.2025. Beim Datenabgleich wurde eine aktuelle Fahndungsnotierung der StA München I (Aufenthaltsermittlung / Strafvollstreckung) festgestellt.

** Beleidung / Bedrohung:

Ein augenscheinlich stark alkoholisierter und/oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehender 19-jähriger Afghane attackierte als Fahrgast in der Regionalbahn 87 (Zuglauf Augsburg Hbf - München Hbf), kurz vor dem Halt des Zuges am Bahnhof Pasing, verbal aggressiv andere Fahrgäste. Er beleidigte gegen 18:45 Uhr einen 39-jährigen Deutschen und wirkte aufgrund seines Gesamtverhaltens auf andere Fahrgäste äußerst bedrohlich.

Ein 63-jähriger deutscher Fahrgast verständigte daraufhin aus dem Zug heraus die Bundespolizei. Ein weiterer Fahrgast wählte den Polizeinotruf 110 des Polizeipräsidiums München. Die Einsatzleitstelle der Münchner Bundespolizei ordnete daraufhin den Halt des betreffenden Zuges am Pasinger Bahnhof an.

Noch bevor Polizisten am Gleis 9 in Pasing eintrafen, verließ der Afghane den Zug, konnte jedoch nach Mitteilung des attackieren 39-Jährigen in der Bahnhofsunterführung gestellt und vorläufig festgenommen werden. Aufgrund seines andauernden aggressiven und unberechenbaren Verhaltens wurde der Beschuldigte durch Bundespolizisten gefesselt. Hierbei beleidigte und bedrohte er die eingesetzten Beamten fortlaufend verbal.

Im Rahmen der durchgeführten Identitätsfeststellung wurden zwei aktuelle Fahndungsnotierungen (Aufenthaltsermittlungen) der Staatsanwaltschaft Ingolstadt festgestellt. Nach Abschluss der strafprozessualen Erstmaßnahmen wurde der, in der Bundesrepublik nicht Gemeldete vor Ort nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen entlassen. Einen freiwilligen Test auf Alkohol und Drogen lehnt er ab.

Der im Dezember 2022 erstmals ins Bundesgebiet eingereiste 19-jährige Afghane trat in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung, unter anderem mit mehreren Gewalt- und Eigentumsdelikten. Sein gestellter Asylantrag wurde im Oktober 2023 unanfechtbar abgelehnt, jedoch wurde am seligen Tag ein Abschiebeverbot erlassen. Er ist aktuell Inhaber einer Duldung, befristet bis 04.11.2024.

*** Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

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