Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Gesuchte Rumäninnen gefunden / Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

11.06.2024 - 15:56:25

Bundespolizeidirektion München: Gesuchte Rumäninnen gefunden/ Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle. Lindau/Augsburg - Am Sonntag (9. Juni) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei per Haftbefehl gesuchte rumänische Staatsangehörige gestoppt. Eine der Frauen musste wegen mehrerer Diebstähle hinter Gitter, die andere wegen Betruges ihre ausstehenden Justizschulden zahlen. Gegen beide lag jeweils noch eine weitere Fahndungsnotierung vor.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Abend die rumänische Fahrerin eines in Deutschland zugelassenen Wagens. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen die 32-Jährige seit Februar ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg wegen besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Der Frau wird vorgeworfen, zwischen 2022 und 2023 mit einer weiteren Beschuldigten in sieben Fällen Waren im Wert von insgesamt über 6.500 Euro aus Augsburger Geschäften entwendet zu haben. Weiterhin war das Amtsgericht Reutlingen wegen besonders schweren Falls des Diebstahls bereits seit September 2023 per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach der Rumänin. Die Bundespolizisten führten die Verhaftete, die im Landkreis Augsburg wohnhaft ist, am Montagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten sie anschließend in die Justizvollzugsanstalt Aichach ein.

Bereits am Sonntagmorgen hatten Bundespolizisten in einem Fernreisebus mit dem Routing Barcelona-München eine gesuchte Rumänin kontrolliert. Gegen die 45-Jährige lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Betruges vor. Außerdem war die Frau durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Aufenthaltsermittlung wegen Zuwiderhandlung gegen das Schulpflichtgesetz im Fahndungssystem ausgeschrieben. Die in Berlin gemeldete Rumänin konnte die vom Gericht geforderte Geldstrafe in Höhe von 175 Euro aufbringen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Die Polizeibekannte wurde später auf freien Fuß entlassen.

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