Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Gericht erlässt zwei Untersuchungshaftbefehle / Bundespolizei bringt Schleuser in Haft

25.06.2024 - 17:02:43

Bundespolizeidirektion München: Gericht erlässt zwei Untersuchungshaftbefehle/ Bundespolizei bringt Schleuser in Haft. Lindau - Am Montag (24. Juni) hat die Bundespolizei einen mutmaßlichen Schleuserfahrer hinter Gitter gebracht. Ein weiterer Beschuldigter kam unter Auflagen frei. Die Kleinbusfahrer hatten vier albanischen Reisenden zur unerlaubten Einreise verholfen.

Beamte der Lindauer Grenzpolizei stoppten gegen Mitternacht in Lindau-Reutin einen in Albanien zugelassenen Kleinbus, der mit acht Personen besetzt war. Bei der anschließenden Personenkontrolle ergab sich bei vier Albanern der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes sowie des gewerblichen und gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern gegen die beiden Kraftfahrer. Bei zwei weiteren Insassen gab es keinerlei polizeirelevante Feststellungen. Die zuständige Bundespolizei übernahm anschließend die Bearbeitung des Falls.

Der 55-jährige Fahrer und der 44-jährige Beifahrer, der Ersatzfahrer, verfügten über gültige albanische Reisepässe. Die beiden Männer waren in der Vergangenheit bereits wegen Einschleusens beziehungsweise Beihilfe zur unerlaubten Einreise polizeibekannt geworden. Weiterhin stellten die Beamten bei der Überprüfung der Passagiere fest, dass drei 18, 23 und 33 Jahre alte Männer und eine 18-jährige Frau ihre erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits zwischen 6 und 26 Tagen überschritten hatten.

Die Bundespolizisten führten den 55-jährigen Fahrer am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vor, der einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Die Beamten brachten den mutmaßlichen Schleuser anschließend in die Justizvollzugsanstalt Kempten. Auch gegen den 44-jährigen Busfahrer wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen, welcher jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Das von den vier unerlaubt eingereisten Insassen gezahlte Fahrtgeld von insgesamt 400 Euro wurde als Tatertrag eingezogen. Die Bundespolizisten gestatteten dem 44-Jährigen sowie den anderen vier beschuldigten Insassen unter Setzung einer Ausreisepflicht die Weiterreise.

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