Bundespolizeidirektion München: Alle vier Stunden ein Haftbefehl / Bundespolizei landet Fahndungstreffer bei Grenzkontrollen
01.07.2024 - 12:57:22Bundespolizeidirektion München: Alle vier Stunden ein Haftbefehl/ Bundespolizei landet Fahndungstreffer bei Grenzkontrollen. Lindau - Am Samstag (29. Juni) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) vier Haftbefehle wegen verschiedenster Delikte vollstreckt. Zwei der Gesuchten, ein Rumäne und ein Deutscher, mussten eine Freiheitsstrafe antreten. Eine Rumänin und ein Iraner kamen nach Begleichung ihrer Justizschulden auf freien Fuß.
Bundespolizisten stoppten gegen Mitternacht ein in Rumänien zugelassenes Fahrzeug. Bei der Fahndungsüberprüfung des rumänischen Fahrers stellten die Beamten fest, dass gegen den 28-Jährigen bereits seit über drei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vorlag. Der Mann war wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Betruges sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 11.500 Euro verurteilt worden. Da der Straftäter die Summe nicht aufbringen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Kurz nach Mitternacht ging den Bundespolizisten eine wegen Erschleichens von Leistungen gesuchte rumänische Fahrzeuginsassin ins Netz. Gegen die 23-Jährige lag seit zwei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm seit Oktober 2021 ebenso wegen Erschleichens von Leistungen per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach der Frau. Nachdem die Rumänin ihre Justizschulden in Höhe von 450 Euro beglichen hatte, durfte sie die Weiterfahrt antreten.
Gegen Mittag kontrollierten Bundespolizisten die Passagiere eines Fernreisebusses mit dem Routing Zürich-München. Ein iranischer Reisender konnte sich lediglich mit seinem schweizerischen Aufenthaltstitel ausweisen. Über einen für die Einreise notwendigen Reisepass verfügte der 35-Jährige nicht. Bei der Überprüfung fanden die Beamten heraus, dass der Migrant eine gültige deutsche Niederlassungserlaubnis besitzt. Außerdem lagen gegen den Iraner seitens der Staatsanwaltschaft München I ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Nachstellung vor. Der 35-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 4.000 Euro schuldig geblieben. Er konnte, mit Hilfe einer Bekannten, die vom Gericht verhängte Geldstrafe zahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nachdem die Beamten den Iraner wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt hatten, wurde er auf freien Fuß entlassen. Die Bundespolizisten informierten die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt.
Am Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten den deutschen Fahrzeuglenker eines Wagens mit schweizerischer Zulassung. Bei der Überprüfung des Mannes schlug sogleich der Fahndungscomputer an. Der 45-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht gesucht. Die Beamten führten den Verhafteten am Sonntagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
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