Bundespolizeidirektion München: 838 Tage unerlaubt in Europa / Bundespolizei weist Albaner ins Heimatland zurück
07.03.2024 - 09:36:06Bundespolizeidirektion München: 838 Tage unerlaubt in Europa/ Bundespolizei weist Albaner ins Heimatland zurück. Lindau - Am Dienstagabend (5. März) hat die Bundespolizei einen albanischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgewiesen. Der Migrant hielt sich seit längerem rechtswidrig in Europa auf und hatte am Vortag versucht, mit Hilfe eines Landsmannes unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) nach Deutschland einzureisen.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten Montagmorgen (4. März) auf dem Kontrollplatz Sigmarszell einen in Albanien zugelassenen und mit zwei Männern besetzten Pkw. Der 28-jährige albanische Fahrer wies sich mit gültigen Dokumenten, seinem albanischen Reisepass und deutschen Aufenthaltstitel, aus. Der 22-jährige Beifahrer legte nur seinen Reisepass vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel fest, dass der junge Mann seine erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum weit überschritten hatte. Der Albaner hielt sich bereits über zwei Jahre unerlaubt in Europa auf. Die Beamten fanden zudem heraus, dass der Migrant bereits im vergangenen April durch die französischen Behörden eine Aufforderung zur freiwilligen Ausreise erhalten hatte. Offensichtlich war der 22-Jährige dieser nicht nachgekommen. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Polizisten fest, dass dann im Mai 2023 eine Rückkehrentscheidung durch Frankreich ergangen war.
Der Fahrer, der in München mit Wohnsitz gemeldet ist, erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise. Er durfte nach Abschluss der Maßnahmen die Weiterfahrt antreten. Die Beamten informierten die für den 28-Jährigen zuständige Ausländerbehörde über den Fall. Die Bundespolizisten zeigten den Beifahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und brachten ihn zum Flughafen Frankfurt am Main, wo am Dienstagabend ein Flugzeug nach Tirana abhob. Für die Rückführungskosten hatte der Mann außerdem 350 Euro hinterlegen müssen.
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