BPOL, NRW

BPOL NRW: 20-Jähriger mit getarntem Elektroimpulsgerät - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin

29.11.2024 - 10:55:09

BPOL NRW: 20-Jähriger mit getarntem Elektroimpulsgerät - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin. Recklinghausen - Am Mittwochabend (27. November) kontrollierten Bundespolizisten einen jungen Mann im Hauptbahnhof Recklinghausen. Dieser führte eine ungewöhnliche Taschenlampe mit sich, welche sich als verbotener Gegenstand entpuppte. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Recklinghausen.

Gegen 22:40 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Recklinghäuser Hauptbahnhof. Dabei wurden sie auf einen 20-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte der deutsche Staatsbürger. Eine Durchsuchung offenbarte dann aber, dass er in seiner Jackentasche ein Elektroimpulsgerät trug, welches gleichzeitig der Optik einer Taschenlampe entsprach und auch als eine fungierte. Das Gerät, welches umgangssprachlich auch als "Elektroschocker" bezeichnet wird, wies keinerlei Sicherheitsmerkmale auf, die bei erlaubten Impulsgeräten angebracht sind. Als die Einsatzkräfte den Mann aus Recklinghausen mit dem Sachverhalt konfrontierten, gab dieser lediglich an, dass er das Gerät zur Selbstverteidigung mit sich führe. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten stellten das Elektroimpulsgerät sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

In dem Zeitraum vom 15. November bis zum 23. Dezember wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Recklinghausen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.

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