HZA-BI, Bundesweite

Bielefeld - Der Zoll ging am Freitag, den 06.12.2024, bundesweit im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.

13.12.2024 - 09:37:09

HZA-BI: Bundesweite Prüfung zur Bekämpfung der Clankriminalität/Bielefelder Zoll deckt illegale Beschäftigung auf - 50 Kilo unversteuerter Shisha-Tabak sichergestellt

An dieser bundesweiten Prüfaktion beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 55 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Bielefeld im Einsatz.

Unterstützt wurde das Hauptzollamt dabei von der Kriminalpolizei Bielefeld, der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, der Polizei Warendorf sowie dem Finanzamt Beckum.

Neben Kontrollen in Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben sowie Friseur- und Kosmetiksalons wurden auch Kioske, Shisha-Bars, das Prostitutionsgewerbe und ein Kulturverein überprüft. Bei den Kontrollen wurden 51 Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 16 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Dabei geht es in sieben Fällen um Leistungsmissbrauch, in drei Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung und jeweils in einem Fall um den Verstoß gegen den Mindestlohn sowie die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. In vier weiteren Fällen wurden sonstige Verstöße festgestellt beispielsweise, dass die zwingend notwendige Sofortmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht erfolgte.

Im Rahmen der Kontrollen bestätigte sich in Hamm bei einer Sexarbeiterin aus China der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die 56-Jährige verfügte lediglich über einen Aufenthaltstitel für Spanien. Dieser Aufenthaltstitel gestattet keinerlei Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet. Demzufolge wurden gegen die Frau strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde in Hamm.

In verschiedenen Shisha-Bars und Kiosken in Bielefeld entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner zudem knapp 50 Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak sowie unversteuerte E-Zigaretten, nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse (sogenannten Snus) und CBD-Produkte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Gegen die Betreiber der Geschäfte wurden Strafverfahren eingeleitet.

An die am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich nunmehr umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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