HZA-BI, Bargeld

Bielefeld - Beamtinnen und Beamte vom Bielefelder Zoll entdeckten bei einem 37-jährigen Reisenden Bargeld in Höhe von umgerechnet gut 21.000 Euro.

14.03.2025 - 13:48:47

HZA-BI: Bargeld bei Zollkontrolle auf A44 bei Geseke nur teilweise angegeben/Zoll leitet Bußgeldverfahren ein und verlangt Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro. Dieser hatte das Geld bei der Kontrolle nur teilweise angegeben.

Der Mann, der mit einem Pkw samt Anhänger mit moldawischer Zulassung auf der Bundesautobahn 44 unterwegs war, wurde auf dem Autohof Geseke von der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt kontrolliert.

Der Fahrer erklärte, aus der Republik Moldau in die EU eingereist zu sein, dann in Nordrhein-Westfalen das sich auf dem Anhänger befindende Auto gekauft zu haben, für das er einen entsprechenden Kaufvertrag vorlegen konnte und nun über Sachsen, wo in Leipzig ein weiterer Autokauf geplant sei, auf dem Rückweg nach Moldawien zu sein. Auf Nachfrage nach mitgeführtem Barmitteln gab er einen Betrag zwischen 14.000 und 15.000 Euro an, der für den Autokauf in Leipzig vorgesehen sei.

Bei der anschließenden Kontrolle kam jedoch heraus, dass sich der Mann um gut 6.000 Euro verrechnet hatte, denn er hatte allein mit den 19.800 Euro in seiner Geldbörse den angegebenen Betrag deutlich überschritten, hinzu kamen noch weitere 26.500 Moldauische Leu. Das Geld hatte er bei der Einreise in die EU nicht angemeldet. Wegen Verletzung der Anmeldepflicht von mitgeführtem Bargeld innerhalb der EU kommt auf den Reisenden jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro hinterlegen, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei der Ein- oder Ausreise aus einem Nicht-EU-Staat müssen Mitführende Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll sogar schriftlich anmelden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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