Bekämpfung von Hauptunfallursachen - Nach Schwerpunktkontrollen des Kommissariats Geestland am 21 und 22 Oktober 2024 durften einige Fahrzeugführer ihre Fahrt nicht fortsetzen
23.10.2024 - 10:11:35Bekämpfung von Hauptunfallursachen - Nach Schwerpunktkontrollen des Kommissariats Geestland am 21 und 22 Oktober 2024 durften einige Fahrzeugführer ihre Fahrt nicht fortsetzen. Cuxhaven - Geestland/Wurster Nordseeküste/BAB27. Am 21. und 22. Oktober 2024 führten Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Geestland nach vorangegangenen, internen Schulungsmaßnahmen stationäre und mobile Schwerpunktkontrollen mit Zielrichtung der Erkennung von alkohol- und betäubungsmittelbeeinflusster Verkehrsteilnehmer durch.
Die Kontrollorte waren hierbei über den kompletten Zuständigkeitsbereich des Kommissariats Geestland verteilt. Dieser umfasst das Gebiet der Stadt Geestland, einen Teil der Gemeinde Wurster Nordseeküste (ehemals Land Wursten) sowie die BAB27.
Eine Beeinflussung durch Alkohol- oder Betäubungsmittel stellt noch immer eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle, gerade mit schweren Folgen, dar.
Es wurden insgesamt 230 Fahrzeuge und 244 Personen kontrolliert. Hierbei wurden viele aufklärende Gespräche geführt und diverse Verstöße festgestellt.
Insgesamt fünf Fahrzeugführer durften ihre Fahrt im Anschluss der Kontrolle nicht fortsetzen.
Ein 35-jähriger Bremerhavener hatte am frühen Nachmittag eine Atemalkoholkonzentration von knapp 1,6 Promille und legte einen vermutlich verfälschten Führerschein vor.
Ein weiterer 38-jähriger Bremerhavener hatte eine Atemalkoholkonzentration über 0,5 Promille. Zwei Fahrzeugführer im Alter von 30 und 45 standen unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Ein 43-jähriger Bremerhavener führte ein Gespann aus PKW und Anhänger, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE war.
Diese Fahrzeugführer müssen mit einem Strafverfahren oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Den beeinflussten Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen.
Gerade auch durch die vielen Gespräche innerhalb dieser Schwerpunktkontrollen soll eine nachhaltige Verhaltensänderung bei den betreffenden Personen und eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden erzielt werden.
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