HZA-SW, Schweinfurter

Bamberg / Schweinfurt / Würzburg - Vergangenen Donnerstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt eine Vielzahl an verdachtsunabhängigen Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

21.10.2024 - 09:22:29

HZA-SW: Schweinfurter Zoll an bundesweiter Mindestlohnsonderprüfung beteiligt - Zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet

117 Einsatzkräfte des Schweinfurter Zolls überprüften dabei insgesamt 56 Betriebe in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens und befragten 145 Personen aus den verschiedensten Branchen nach deren Beschäftigungsverhältnis. So wurde unter anderem in Restaurants, in Bäckereien und Cafés, im Einzelhandel, in Kiosken sowie in Tankstellenshops auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. Die Prüfungen des Zolls waren Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland.

"Vor Ort haben wir bereits 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet, überwiegend aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern" so Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt. "Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerbehörden."

In 59 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, wie zum Beispiel der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs. Diese Fälle werden nun einer tiefergehenden Prüfung unterzogen, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Hauptzollamts Schweinfurt in engem Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Allein im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Schweinfurt 196 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 EUR brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Der Zoll überprüft mit seinen Kontrollen regelmäßig die Einhaltung des Mindestlohns in den unterschiedlichsten Branchen, um für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, z.B. in der Pflege, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

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