B10 / Landau - Ein 27 Jahre alter Kraftfahrer aus dem benachbarten Ausland musste am frühen Morgen (28.05.2024, 00.40 Uhr) auf der B10, Höhe LD-Godramstein, wenden und die B10 verlassen, weil er bei der Kontrolle keine entsprechende Genehmigung für das Befahren der Bundesstraße zur Nachtzeit vorweisen konnte.
28.05.2024 - 15:05:16B10/Landau - Überwachung Nachtfahrverbot. Wegen der Zuwiderhandlung musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Vier andere LKW-Fahrer waren berechtigt unterwegs, ein weiterer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorweisen.
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