Attentäter von Dresden wird nicht aus Untersuchungshaft entlassen. Bundesanwaltschaft stellt neuen Haftbefehl aus
11.11.2020 - 10:46:42Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat einem Antrag der Bundesanwaltschaft stattgegeben und einen neuen Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt, der des Attentats von Dresden beschuldigt wird.
Am Abend des 04. Oktober 2020 stach ein Mann ohne Vorwarnung und erkennbaren Anlass auf zwei andere Männer ein. Einer der 55 und 53 Jahre alten Männer wurde dabei tödlich verletzt. Der zweite Mann überlebte das Attentat, trug jedoch schwere Verletzungen davon. Der Anschlag soll politisch motiviert gewesen sein. Die Opfer wurden demnach vom Täter als Symbol einer freien und „ungläubigen” Gesellschaft angesehen, die dieser aufgrund einer „radikal-islamistischen” Einstellung ablehnt.
Daraufhin war der Tatverdächtige am 20. Oktober vorläufig festgenommen worden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober ermöglichte es den lokalen Behörden, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft den Fall übernommen. Am Mittwoch teilte ein Sprecher mit, dass der neue Haftbefehl den bisherigen ersetzt. Damit bleibt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen dringendem Verdacht auf Mord, versuchten Mord und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Daraufhin war der Tatverdächtige am 20. Oktober vorläufig festgenommen worden. Ein Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober ermöglichte es den lokalen Behörden, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen.
Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft den Fall übernommen. Am Mittwoch teilte ein Sprecher mit, dass der neue Haftbefehl den bisherigen ersetzt. Damit bleibt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen dringendem Verdacht auf Mord, versuchten Mord und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Redaktion ad-hoc-news.de, Kindskopf