BPOL, NRW

Aachen - Karlsruhe - Koblenz - Die Bundespolizei hat am Dienstag innerhalb von einer Stunde zwei Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Koblenz und Karlsruhe vollstreckt.

02.10.2024 - 08:32:17

BPOL NRW: Panne kommt Mann teuer zu stehen - Bundespolizei vollstreckt Strafvollstreckungshaftbefehl

Ein 42-jähriger Italiener war mit mehreren Personen bei einer Autopanne an der Auffahrt Aachen Zentrum an der BAB 4, Fahrtrichtung Niederlande, am Seitenstreifen stehen geblieben.

Die Beamten sicherten mit ihrem Streifenwagen die Pannenstelle ab. Da ihnen die Gesamtsituation merkwürdig erschien, kontrollierten sie die Personen. Dabei stellten sie bei einem 42-jährigen Italiener einen Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Gegen ihn bestand ein gültiges Fahrverbot für Deutschland. Da nicht mehr nachgewiesen werden konnte, wer das Fahrzeug geführt hatte, konnte keine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen werden. Da der Mann noch im Besitz seines Führerscheins war, der von den Behörden zur Einziehung ausgeschrieben war, wurde dieser beschlagnahmt. Zur Sachbearbeitung wurde der Mann mit zur Wache nach Eschweiler genommen. Da der Strafvollstreckungshaftbefehl mit einer Geldstrafe von 520,- Euro ausgeschrieben war und er die Geldstrafe begleichen konnte, blieb ihm die ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe von 20 Tagen erspart. Er konnte danach seine Reise fortsetzen.

In einem weiteren Fall, nur eine Stunde zuvor, ging den Beamten der Bundespolizei auf der Triererstraße, bei der Ausfahrt Aachen-Brand, eine 27-jährige Mazedonierin ins Fahndungsnetz. Sie wurde wegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Strafvollstreckungshaftbefehl gesucht.

Sie musste eine Geldstrafe in Höhe von über 510,- Euro bezahlen oder ersatzweise eine 44-tägige Freiheitsstrafe absitzen. Da sie die Geldstrafe aufbringen konnte, blieb ihr der Freiheitsentzug erspart. Sie konnte wenig später die Weiterreise antreten.

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