BPOL, NRW

Aachen - Am 18.01.25 reiste ein 34-jähriger Inder über die Bundesautobahn BAB 44, aus Belgien kommend, in die Bundesrepublik ein.

20.01.2025 - 12:51:43

BPOL NRW: Bundespolizei stellt innerhalb von zwei Tagen 3 Schleuser. In dem Fahrzeug, welches durch die Bundespolizisten einer grenzpolizeilichen Kontrolle zugeführt wurde, befanden sich sechs weitere Mitfahrer.

Der Fahrer des Wagens konnte sich ordnungsgemäß mittels französischer Aufenthaltsdokumente, sowie einer französischen Fahrerlaubnis ausweisen. Jedoch keiner der allesamt indischen Mitfahrer konnte den Beamten die für den Aufenthalt legitimierenden Ausweisdokumente vorweisen.

Zur weiteren Klärung des Sachverhalts wurden alle Personen der Dienststelle der Bundespolizei in Eschweiler zugeführt. Dort wurden sie nach weiteren Ausweisdokumenten durchsucht und vernommen. Zwei der sechs Mitfahrer konnten nur Lichtbilder ihrer indischen Reisepässe vorweisen, vier weitere legten den Beamten u.a. abgelaufene Aufenthaltsbescheinigungen vor.

Der Fahrer wurde wegen des Einschleusens von Ausländern beanzeigt. Alle anderen Insassen wurden wegen unerlaubter Einreise zur Anzeige gebracht. Mehrere Mobiltelefone wurden zwecks weiterer Ermittlungen sichergestellt. Die Personen wurden teils nach Belgien zurückgewiesen., teils wurde eine Aufforderung zum zuständigen Ausländeramt ausgehändigt.

Am 19.01.25 reiste ein Algerier (21) mittels Pkw aus Belgien über BAB 44 nach Deutschland ein und wurde einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Er war in Begleitung drei weiterer, algerischer Personen. Er konnte keinerlei Ausweisdokumente vorzeigen und war zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Seine Mitfahrer konnten ebenfalls keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen. Sie wurden der Dienststelle der Bundespolizei zugeführt. Der Fahrer wurde wegen des Einschleusens sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis beanzeigt. Er äußerte ein Asylgesuch in Deutschland und wurde zur Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum aufgefordert. Sein Bruder (20) gab an, minderjährig zu sein. Nach Konsultierung des Jugendamtes in Eschweiler wurde eine Alterseinschätzung vorgenommen und er wurde als volljährig eingestuft. Die Strafanzeige wurde somit um die Ordnungswidrigkeit einer falschen Namensangabe erweitert. Er äußerte ebenfalls ein Asylbegehren und durfte sich seinem Bruder Richtung Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum anschließen. Die zweite Mitfahrerin (algerisch, 20) konnte ein Foto ihrer Dokumente vorlegen und ihre Einreise legitimieren. Sie wurde auf freiem Fuß belassen.

Die 50-jährige Beifahrerin wurde nach weiteren Ermittlungen mittels Vernehmungen ebenfalls wegen des Eischleusens zur Strafanzeige gebracht. Sie wurde im Anschluss nach Belgien zurückgewiesen.

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