API-TH, Arbeitsgenehmigung

A71 Höhe Suhl - Am vergangenen Dienstag kontrollierten Polizeibeamte der Kontrollgruppe für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, der Autobahnpolizeistation Süd auf der A71 an der Anschlussstelle Suhl / Zella-Mehlis einen deutschen Sattelzug aufgrund des augenscheinlich schlechten Zustandes der Zugmaschine.

21.03.2024 - 17:12:51

API-TH: keine Arbeitsgenehmigung und weitere Verstöße. Der 58-jährige, türkische Kraftfahrer, der für ein deutsches Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr tätig war, konnte den Beamten lediglich einen türkischen Führerschein und seinen türkischen Pass mit niederländischem Touristenvisum vorzeigen. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Kraftfahrer nicht im Besitz einer Arbeitsgenehmigung war und er keine Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen konnte. Eine Unternehmenslizenz für den gewerblichen Güterverkehr konnte den Beamten ebenfalls nicht vorgezeigt werden.

Zudem wurde bei der Auswertung des Massenspeichers der Zugmaschine ersichtlich, dass keine Unternehmenssperre im Fahrtenschreiber hinterlegt ist. Da der türkische Kraftfahrer aufgrund seiner Erwerbstätigkeit gegen sein Touristenvisum verstoßen hat, muss er sich nun strafrechtlich wegen des unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsverordnung verantwortlich zeigen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Meiningen wurde ihm auferlegt, das deutsche Staatsgebiet binnen drei Wochen zu verlassen.

Den Unternehmer erwarten mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und das Güterkraftverkehrsgesetz.

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