Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium eine Schonzeit in der Nordsee festgelegt.
16.04.2024 - 10:38:19Bundesregierung beschließt umfassendes Aalfangverbot in der Nordsee
Die Schonzeit trage dazu bei, dass sich die laichbereiten Aale auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, der Sargassosee östlich von Florida, machen können. "Der Schutz des Aals ist auch wegen seiner sozioökonomischen Bedeutung wichtig", fügte Müller hinzu: "Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen - für eine lange Lieferkette von der Fischerei bis zum Tourismus." Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben, heiße daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum langfristig zu sichern. "Deshalb muss auch der Aalschutz in den deutschen Binnengewässern verbessert werden." Die Festlegung der Aalschonzeit soll zunächst für die Jahre 2024/2025 gelten. Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin vollständig verboten. Das EU-Recht bietet unterdessen dieses Jahr erstmals die Möglichkeit, die Aalfischerei während der Hauptwanderzeit für 30 Tage zuzulassen. Deutschland werde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den Monat August 2024 von der Schonzeit in der Nordsee ausnehmen, so das Ministerium. Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, gilt seit Jahren als kritisch. Nach Einschätzung des internationalen Rats für Meeresforschung ICES ist das Aufkommen von Jungaalen, den sogenannten Glasaalen, im Jahr 2023 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,4 Prozent des historischen Glasaalaufkommens (1960-1979). Im Jahr 2022 waren es noch 0,7 Prozent.