Zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die rechtlichen Voraussetzungen für einen bundesweit einheitlichen Einsatz von elektronischen Fußfesseln für potenzielle Täter schaffen.
21.08.2024 - 00:00:00Justizminister offen für die elektronische Fußfessel
Voraussetzung sei aber eine Lösung, die in der Praxis funktioniere. Er lasse das gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen. "Ich wundere mich, dass so getan wird, als ob wir daran nicht schon arbeiten würden." Er warne lediglich davor, sich einseitig auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes zu fokussieren. Die hessische Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung dieses Gesetzes zu verankern. Buschmann erklärte: "Das Gewaltschutzgesetz wird allein von den Familiengerichten durchgesetzt - nicht von der Polizei." Für eine längerfristige Anordnung von Fußfesseln könne es Sinn machen, auch Familiengerichte mit einzubeziehen. Aber Familiengerichte könnten den Schutz durch die Polizei nicht ersetzen. Für das Polizeirecht seien die Länder zuständig, sie müssten zuerst entscheiden, ob sie elektronische Fußfesseln einsetzen wollten. In mehreren Ländern ist das bereits der Fall. Buschmann kündigte ferner Maßnahmen an, mit denen Familiengerichte Stalker künftig zu einem Antigewalttraining verpflichtet könnten. Es sei zutiefst bedrückend, wie viele Frauen in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt würden, sagte er mit Blick auf die Statistik, dass in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet wird.