Straßenverkehr

Wegen Maskenpflicht: Viele Autofahrer verstoßen gegen Vermummungsverbot

14.05.2020 - 06:08:00

In Supermärkten und anderen öffentlichen Orten gilt derzeit die Maskenpflicht. Dies bringt tausende Autofahrer dazu, gegen das Verbot der Vermummung im Straßenverkehr zu verstoßen, weil sie ihre Maske auch im Auto nicht abnehmen.

Die Tageszeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten in ihren Ausgaben vom Donnerstag über ein Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine entsprechende Frade der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Darin heißt es unter anderem, auch Bus- oder Taxifahrer, die sich und ihre Passagiere mit dem Tragen einer Maske schützen wollten, seien betroffen. Enak Ferlemann (CSU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, erklärt in seinem Brief, der "Paragraph 23 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung" solle die "Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführers während der Verkehrsteilnahme", besonders auch bei automatischen Kontrollen, sicherstellen. Die Vorschrift verbiete deshalb die Verdeckung und Verhüllung "wesentlicher Gesichtsmerkmale, welche die Feststellbarkeit der Identität" sicherstellen.

Die Verwendung einer Gesichtsmaske könne "wesentliche, zur Identitäsfeststlung erforderliche Gesichtsmerkmale" verstecken, so Ferlemann. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog eine Buße von 60 Euro vor, außerdem muss der Fahrer zukünftig ein Fahrtenbuch führen.

Das Bundesverkehrsministerium erläutert in seinem Schreiben an die FDP-Fraktion, die zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer könnten hier das Opportunitätsprinzip anwenden und "von einer Verfolgung als Ordnungswidrigkeit absehen". Man habe die Polizeibehörden der Länder entsprechend informiert und sie gebeten, Großzügigkeit walten zu lassen, wenn das Tragen der Maske dem Schutz der Gesundheit diene. Nur wenn klar sei, dass der Mund- und Nasenschutz getragen werde, "um andere Ordnungswidrigkeiten zu begehen", verhänge man auch weiterhin Bußgelder, schreibt Staatssekretär Ferlemann weiter.

Die FDP kritisiert in einer Stellungnahme, hier werde die Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht. Oliver Luksic, der verkehrspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der FDP, erklärte gegenüber den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland", der Bund schiebe somit "den Umgang mit Mund-Nase-Masken im Straßenverkehr an die Länder ab". Gleichzeitig weise das Verkehrsministerium aber darauf hin, das Tragen von Masken am Steuer sei unter Umständen auch weiterhin bußgeldpflichtig, etwa wenn offenbar weitere Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien. Wann "ist eine teilweise Vermunng weiterhin ein Vergehen?", fragte der FDP-Experte. Diese Frage bleibe ebenso unbeantwortet wie die, wie die Polizisten der Länder damit umzugehen hätten. Dies könne für den einen oder anderen Autofahrer kostspielige Folgen haben, kritisierte Luksic und forderte von der Bundesregierung, sie müsse an dieser Stelle "endlich für Rechtssicherheit sorgen", anstatt weitere Unsicherheiten zu schüren.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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