Wegen der geplanten Regeln zu Cannabis-Anbau und -Abgabe befürchtet der Richterbund eine Mehrbelastung der Justiz - es müsse Kontrollen geben, Verstöße geahndet werden.
16.08.2023 - 01:45:28Buschmann verteidigt Cannabis-Pläne gegen Kritik. Der Justizminister hält dagegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Kritik des Deutschen Richterbundes am geplanten Gesetz zur Cannabis-Legalisierung widersprochen. Der Berufsverband hatte erklärt, eine Legalisierung von Cannabis führe zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz.
Buschmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat.»
Sein Ministerium werde beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren werde, sagte Buschmann. «Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen.»
Der Richterbund hatte hingegen erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
Hessens Justizminister: «kompletter Kontrollverlust»
Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster (beide CDU), sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Bundesregierung kritisch. «Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein», sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen «faulen Kompromiss» geschlossen zu haben, «der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt».
An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen werden.